Versorgungsempfänger sollen den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung tragen
Berlin: (hib/RAB) Die Versorgungsempfänger des Bundes sollen rückwirkend zum 1. April dieses Jahres den vollen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung tragen. Da sie bisher den halben Beitragssatz zahlen, sollen die Bezüge bis zur Beitragsbemessungsgrenze um den halben Beitragssatz vermindert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnisgrünen ( 15/3444) vor, mit dem Regelungen der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung auf dienstrechtliche Vorschriften wirkungsgleich übertragen werden sollen. Auch sollen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamte sowie Versorgungsempfänger einen Zuschuss zu den Beiträgen erhalten, während gleichzeitig der Anspruch auf Beihilfe entfällt. Die Koalition erhofft sich von diesen Maßnahmen Einsparungen im Bundeshaushalt für das laufende Jahr in Höhe von 30 Millionen Euro und für das Folgejahr in Höhe von rund 40 Millionen Euro. Bereits seit dem 1. April dieses Jahres müssen Rentner den vollen Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung zahlen. Zur Begründung hieß es damals, auf Grund der aktuellen finanziellen Situation der gesetzlichen Rentenversicherung könne der halbe Beitrag nicht weiter von der Versicherung erbracht werden.