Bundesrat fordert Verschärfungen im Jugendstrafrecht
Berlin: (hib/BOB) Zum Schutz der Bevölkerung vor hochgefährlichen Straftätern wird auch gegenüber Heranwachsenden, auf die das allgemeine Strafrecht Anwendung findet, die Sicherungsverwahrung wie bei Erwachsenen zugelassen. Der Bundesrat will ferner die Möglichkeit schaffen, bei schwersten Verbrechen Heranwachsender, auf die ausnahmsweise noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, eine Jugendstrafe von bis zu 15 statt - wie bisher - bis zu 10 Jahren zu verhängen. Die Länderkammer hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Jugendstrafrechts und zur Verbesserung und Beschleunigung des Jugendstrafverfahrens ( 15/3422) vorgelegt.
Durch eine Änderung im Jugendgerichtsgesetz soll ferner klargestellt werden, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende lediglich im Ausnahmefall im Betracht komme. Hierdurch werde insbesondere einer sehr bedenklichen, nach Regionen und Delikten höchst unterschiedlichen Anwendungspraxis von Jugendstrafrecht entgegengewirkt. Der Bundesrat will ferner grundsätzlich die Nebenklage auch in Verfahren gegen Jugendliche zulassen und dem Aspekt der Schadenswiedergutmachung stärkere Bedeutung beimessen. Daneben werde das Fahrverbot zu einer eigenständigen Sanktion des Jugendstrafrechts ausgebaut und die Zulässigkeit der Anordnung einer Meldepflicht als erzieherischer Maßnahme gesetzlich klargestellt.
Die Länderkammer begründet ihren Vorstoß damit, in den neunziger Jahren sei die registrierte Jugendkriminalität, insbesondere die Gewaltkriminalität, stark angestiegen. In den letzten Jahren habe sie auf Besorgnis erregend hohem Niveau stagniert. Es bedürfe daher noch stärkerer Anstrengungen, um der Kriminalität junger Menschen effektiv zu begegnen. Hierzu sei ein wirksames Jugendstrafrecht unerlässlich. Die Bundesregierung hat inzwischen verdeutlicht, sie lehne den Entwurf der Länderkammer insgesamt ab. Er enthalte eine Reihe alter Verschärfungsforderungen, mit denen sich das - auch vom Bundesrat angestrebte - Ziel, die Jugendkriminalität wirksam zu bekämpfen, nicht erreichen lasse.