Offenlegung wirtschaftlicher Verhältnisse bei Kreditvergaben im Visier
Berlin: (hib/VOM) Die Offenlegungspflicht der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Kreditvergaben an den Mittelstand ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3532). Im Paragraphen 18 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) sei die Verpflichtung zur Offenlegung der
wirtschaftlichen Verhältnisse festgelegt, heißt es. Diese gesetzliche Verpflichtung werde durch die Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Bankenaufsichtsbehörde ausgefüllt.
Die Abgeordneten wollen nun wissen, wie diese Verwaltungspraxis genau aussieht, wie viele Anträge und Formulare ein Kreditnehmer der Bank vorlegen muss, welche Unterlagen die Bundesregierung für unverzichtbar hält und wie viel Arbeitszeit ein Kreditsachbearbeiter mit dem Ausfüllen und Bearbeiten von Formularen und Anträgen in diesem Zusammenhang verbringt. Die Fraktion will erfahren, ob die Regierung vor dem Hintergrund der Basel-II-Vereinbarung, wonach Kredite an kleine und mittlere Unternehmen bis zu einer Million Euro wie Privatkundenkredite behandelt werden können, Änderungsbedarf bei der Offenlegungsgrenze des Paragraphen 18 des KWG sieht. Schließlich will die FDP wissen, ob die Regierung plant, diesen Paragraphen spätestens nach Umsetzung der Basel-II-Vereinbarungen zu ändern oder zu streichen.