Öffentliche Anhörung zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Berlin: (hib/VOM) Ein Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer Gesetze ( 15/3418) steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Donnerstag, dem 9. September. In dem Entwurf ist vorgesehen, dass beim Zusammenbruch eines Versicherers die Versicherungsverträge auf Anordnung der Aufsichtsbehörde auf einen Sicherungsfonds übertragen werden, der diese Verträge saniert. Dazu soll der Sicherungsfonds die erforderlichen Kapitalanlagen zur Verfügung stellen und die Verträge anschließend an ein anderes Versicherungsunternehmen übertragen. Diese Aufgaben sollen private Einrichtungen wie die bereits bestehenden "Protektor AG" und "Medicator AG" übernehmen. Geladen sind elf Sachverständige, darunter die Allianz-Gruppe, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und soll bis 16.30 Uhr dauern.