Experten äußern sich zur Novelle des Kartellgesetzes
Berlin: (hib/VOM) Der Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ( 15/3640) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit am Montag, dem 20. September.
Die Veranstaltung gliedert sich in zwei Teile. Zunächst geht es um die Anpassung des deutschen Rechts an das europäische Wettbewerbsrecht, um die Missbrauchsaufsicht über marktorientierte oder marktstarke Unternehmen, um Sanktionen (Höhe und Übermittlung der Geldbußen), um den vorläufigen Rechtsschutz in Fusionskontrollverfahren und um eine eventuelle Anpassung an die europäische Fusionskontrolle. Dazu werden 15 Sachverständige Stellung beziehen, darunter der Verbraucherzentrale-Bundesverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die DaimlerChrysler-Services AG, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband, die EU-Kommission und das Bundeskartellamt. Im Mittelpunkt des zweiten Teils steht die ökonomische Lage auf dem Zeitungsmarkt. Es geht dabei um die Wettbewerbssituation, um die Praxis des Kartellamts, um den Reformbedarf und um die Absicherung der Vielfalt im Vertrieb und Pressegrosso. Erörtert werden sollen ebenso die Vorschläge der Bundesregierung zur Fusionskontrolle, für bessere Möglichkeiten der Kooperation von Zeitungsverlagen und für Fusionserleichterungen bei Erhaltung eigenständiger Redaktionen. Dazu sind 19 Sachverständige geladen, darunter der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, der Deutsche Journalistenverband, die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck und Professor Peter Glotz von der Universität St. Gallen. Die Anhörung beginnt um 10.30 Uhr im Saal 3 S 001 des Reichstagsgebäudes und soll bis 16 Uhr dauern.