Kündigungsschutz in den ersten vier Betriebsjahren aussetzen
Berlin: (hib/VOM) Der allgemeine Kündigungsschutz soll in den ersten vier Jahren der Betriebszugehörigkeit nicht angewendet werden. Dafür tritt die FDP-Fraktion in einem Antrag zur "Abschaffung von Hemmnissen für die Einstellung neuer Mitarbeiter" ( 15/3724) ein. Die Fraktion verspricht sich davon eine flexible Gestaltung des Personalbedarfs, die gerade mittelständische Unternehmen dazu veranlassen werde, Nachfragespitzen nicht mehr mit Überstunden abzugleichen, sondern neue Mitarbeiter einzustellen. Ferner soll sich nach den Vorstellungen der FDP der Kündigungsschutz nur auf Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern erstrecken. Für kleine Betriebe soll dadurch ein Anreiz geschaffen werden, den Personalbestand ohne große Risiken zu erhöhen. Die Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten blieben weiterhin vor willkürlichen Kündigungen durch das Bürgerliche Gesetzbuch (Paragrafen 138 und 242) geschützt.
Überdies wollen die Liberalen ein Vertragsoptionsmodell in das Kündigungsschutzgesetz aufnehmen. Damit könnten die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits bei Vertragsabschluss vereinbaren, welche Form des Kündigungsschutzes sie für den Fall der betriebsbedingten Kündigung wollen. Statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes könnten Abfindungen oder die Pflicht, eine Weiterbildung zu finanzieren, vereinbart werden. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren nach Auffassung der FDP von dieser Wahlfreiheit. Der Arbeitnehmer erhalte entweder eine Abfindung oder auf Kosten seines Arbeitgebers eine Zusatzausbildung, während der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis rechtssicher und ohne weitere unkalkulierbare Kosten beenden könne. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssten Ansprüche daraus innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Zugang der Kündigung schriftlich erklärt werden. Dadurch würde das Arbeitsrecht besser kalkulierbar, schreiben die Abgeordneten.