Truppenstatut der Europäischen Union ratifizieren
Berlin: (hib/BOB) Das am 17. November 2003 von den Vertretern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in Brüssel unterzeichnete EU-Truppenstatut soll in Deutschland in Kraft gesetzt werden. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf ( 15/3786) vorgelegt. Darin heißt es, der Europäische Rat wolle die EU mit den Fähigkeiten ausstatten, die notwendig sind, um Beschlüsse über das gesamte Spektrum der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung umzusetzen. Das Abkommen regele zum einen den rechtlichen Status von Militär- und Zivilpersonal, das zum Militärstab der EU abgestellt oder abgeordnet wird. Zum anderen bestimme es die rechtliche Stellung der Hauptquartiere und Truppen, die der EU im Rahmen von humanitären Aufgaben
und Rettungseinsätzen, friedenserhaltenden Aufgaben sowie Kampfeinsätzen bei der Krisenbewältigung oder bei Übungen zum Verfügung gestellt werden. Das EU-Truppenstatut gelte dabei nur innerhalb des EU-Hoheitsgebiets. Für Einsätze außerhalb seien gesonderte Vereinbarung mit den betreffenden Staaten zu treffen.
Im Februar 2004 hat der Rat der EU den Angaben zufolge einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Operationen der EU beschlossen Dieser Mechanismus habe die Bezeichnung "Athena" erhalten, wie es in einem weiteren Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/3787) heißt.