FDP nimmt Tierabfälle in Biogasanlagen unter die Lupe
Berlin: (hib/ALK) Die Behandlung von Tierabfällen in Biogasanlagen ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3766). Sie bezieht sich dabei auf ein im Januar diesen Jahres in Kraft getretenes Gesetz, welches tierische Abfallprodukte in drei Kategorien unterteilt: Abfälle der Kategorien eins und zwei müssten demnach drucksterilisiert werden, ehe sie zur weiteren Beseitigung beziehungsweise Verwertung zugelassen werden. Hingegen reiche es bei der dritten Kategorie aus, die tierischen Abfälle in Biogasanlagen zu erhitzen, in denen mit einer Temperatur von lediglich 70° Celsius zu rechnen sei. Dies stelle eine kostengünstige Alternative zur Drucksterilisationen dar, bedeutet aber nach Ansicht der Liberalen auch ein gesundheitliches Risiko für den Menschen. Sie befürchten zudem, dass infolge der gestiegenen Bedeutung einer Verwertung von Tierabfällen durch Biogasanlagen Tierkörperbeseitigungsanlagen zunehmend unter wirtschaftlichen Druck geraten und verlangt von der Bundesregierung eine Einschätzung eines sich daraus ergebenden Kapazitätsabbaus. Auch soll die Regierung sagen, ob derzeit Schlachtereien selbst die Kategoriezugehörigkeit für tierisches Abfallmaterial bestimmten. Weiterhin möchten die Fragesteller wissen, ob organisches Material unter geeigneten Bedingungen chemische Zustände annehmen kann und erkundigen sich nach Informationen über Technologien und Anlagen, die es beispielsweise ermöglichen, fossile Brennstoffe durch nachwachsende zu ersetzen.