Vertragsänderungen der Internationalen Fernmeldeunion umsetzen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will eine Reihe von Änderungen, welche die Konstitution und die Konvention der Internationalen Fernmeldeunion aus dem Jahre 1992 betreffen, in deutsches Recht umsetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zu den Änderungsurkunden vom 18. Oktober 2002 ( 15/3879) vorgelegt. Im Einzelnen werden die Konstitution und Konvention gestrafft und an mehreren Stellen präzisiert, wie es in der Denkschrift zu den Änderungsurkunden heißt. Die Arbeit der Internationalen Fernmeldeunion soll nicht nur in den durch verhältnismäßig starre Regeln gebundenen Studienkommissionen, sondern auch in anderen Gruppen erledigt werden können, deren Arbeitsmethoden und -ergebnisse den Aufgaben entsprechend festgelegt werden. Um den Haushalt der Union zu entlasten, seien die Erstattungsregeln für die Ländervertreter im Rat dahingehend geändert worden, dass künftig nur noch die Ratsmitglieder aus Entwicklungsländern die Reisekosten für eine Teilnahme an den Ratssitzungen erstattet bekommen. Schließlich seien auch Verfahrensregelungen für den Funkregulierungsausschuss präzisiert worden, um so eine transparente Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Die Internationale Fernmeldeunion zählt derzeit 189 Mitgliedstaaten und ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, wie es in dem Entwurf heißt. Sie bestehe seit 139 Jahren. Deutschland gehöre zu den Gründungsländern.