FDP erkundigt sich nach Neuordnung des Staatshaftungsrechts
Berlin: (hib/BOB) Zur Wiederherstellung von Rechtsklarheit und -sicherheit ist ein Neuordnung des Staatshaftungsrechts dringend geboten, findet die FDP-Fraktion und hat daher eine Kleine Anfrage ( 15/3859) vorgelegt. Nach wie vor überlasse es der Gesetzgeber der Rechtsprechung, das Staatshaftungsrecht der stetigen Fortentwicklung in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft anzupassen. Der Anpassungsprozess vollziehe sich mühsam im Wege einer Vielzahl höchst richterlicher Einzelfallentscheidungen. Schon heute gebe es mehr ungeschriebenes Richterrecht als geschriebenes Staatshaftungsrecht. Selbst Spezialisten hätten Mühe, sich zurecht zu finden. Die Liberalen wollen unter anderem wissen, ob die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht und wann sie beabsichtigt, dem Bundestag Vorschläge vorzulegen. Was nach Auffassung der Regierung Inhalt eines solchen Staatshaftungsanspruches sein sollte und ob ihr Erkenntnisse darüber vorliegen, welche finanziellen Mehrbelastungen mit der Einführung einer verschuldendunabhängigen Staatshaftung für die Haushalte der öffentlichen Hände verbunden wären, wollen die Abgeordneten ebenfalls in Erfahrung bringen. Ob die Regierung ein bundesweit einheitlich geregeltes Staatshaftungsrecht befürwortet, interessiert die Fragesteller des Weiteren.