Verfahren wegen Überschreitung von Fristen für EU-Richtlinien anhängig
Berlin: (hib/SAS) Gegen Deutschland ist zurzeit ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig, weil es eine umweltrechtliche Richtlinie nicht umgesetzt hat. Dabei handelt es sich nach Aussage der Bundesregierung um die EU-Richtlinie 22, die die Haltung von Wildtieren in Zoos regelt. Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 15/3902) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/3745) mitteilt, ist die Zoorichtlinie von Bayern noch nicht umgesetzt. Dies sei nach ihrem Kenntnisstand für das Frühjahr 2005 geplant. Weiter heißt es, mit einer Entscheidung des EuGH rechnet die Bundesregierung für den Sommer 2005. In der Regel entscheide der Europäische Gerichtshof 20 bis 24 Monate nach Klageerhebung, bei einfacheren Fällen könne allerdings auch mit einem früheren Urteil gerechnet werden.
Überschritten sind nach Angaben der Bundesregierung auch die Umsetzungsfristen für sechs weitere umweltrechtliche Richtlinien, darunter etwa die Wasserrahmenrichtlinie. Diese sei auf Bundesebene bereits umgesetzt und liege nun in der Verantwortung von noch sieben Bundesländern, wo ihre Verankerung im nationalen Recht bis Ende 2004 vorgesehen sei. Als Begründung für die nicht fristgerechte Umsetzung von Richtlinien verweist die Regierung auf das föderale System Deutschlands einerseits sowie auf EU-Kommission und Europäisches Parlament andererseits. Diese setzten häufig sehr kurze Fristen. Da einige Mitgliedstaaten europäische Richtlinien teilweise durch vereinfachte Verfahren umsetzen könnten, fehle Deutschland häufig die Unterstützung durch weitere EU-Staaten im Rat, wenn es für eine Verlängerung der Fristen plädiere. Auch sei mit Verzögerungen bei Vermittlungsverfahren zu rechnen, wenn bei konkurrierender Rechtsetzungskompetenz der Bund die Zustimmung des Bundesrates braucht. So kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die fristgerechte Umsetzung von EU-Rechtsakten auch in Zukunft eine ständige Herausforderung für Bundes- und Landesregierungen sowie die Parlamente darstelle.