Die Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sichern
Berlin: (hib/BOB) Den Entwurf eines Gesetzes, um die Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ( 15/3918) durchzusetzen, hat die Bundesregierung vorgelegt. In ihm sei festgelegt, dass es auch der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts geht. Soldatinnen würden gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes sei es auch, die Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften für Soldatinnen und Soldaten zu verbessern. Der Gesetzentwurf legt konkret fest, dass Soldatinnen dann als unterrepräsentiert anzusehen seien, wenn ihr Anteil in den einzelnen Bereichen aller Laufbahnen mit Ausnahme des Sanitätsdienstes unter 15 Prozent liegt. Die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte werde dadurch nicht beeinträchtigt, weil das Gesetz in Spannungs- und Verteidigungsfall ruhe, um die Auftragserfüllung durch die Streitkräfte nicht zu gefährden. Die Regierung weist zudem darauf hin, dass die Besonderheiten der Organisationsstruktur der Bundeswehr, der militärischen Personalführung und des Dienstes in den Streitkräften umfangreiche Abweichungen von für den zivilen Bereich geltenden Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes erforderten.
Der Gesetzentwurf beziehe die neu geschaffene Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung als ein Mittel zur Durchsetzung der Gleichstellungsziele ein. Die konkrete Ausgestaltung dieser Teilzeitbeschäftigung werde dem Verordnungsgeber überlassen. Erstmals seien Gleichstellungspläne in militärischen Dienststellen zu erstellen sowie etwa 40 Gleichstellungsbeauftragte in der Bundeswehr zu wählen und zu bestellen. Die Regierung erklärt weiter, sie komme damit einer einstimmigen Aufforderung durch das Parlament nach, das im Oktober 2001 die Administration aufgefordert hatte, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Durchsetzung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten zu erarbeiten.
Der Bundesrat macht deutlich, im Hinblick darauf, dass auch nach zehn Jahren nicht mit letzter Sicherheit abzusehen sein dürfte, wie sich der Frauenanteil in den Streitkräften weiter entwickeln wird, sollte der Bundestag regelmäßig alle vier Jahre im Rahmen des zu erstattenden Berichtes über eine Anpassung der Quoten entscheiden. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Länderkammer ab. Zur Erläuterung erklärt sie unter anderem, die abgesenkte Zielvorgabe für die meisten soldatischen Laufbahnen auf 15 Prozent sei verfassungsrechtlich nur deshalb zurzeit gerechtfertigt, weil diese Laufbahnen für Frauen erst seit 2001 geöffnet seien und der Frauenanteil demzufolge gering sei. Eine Absenkung der Quote auf 15 Prozent in diesen Laufbahnen sei nur solange gerechtfertigt, wie sich die Entwicklung des Anteils der Soldatinnen am militärischen Personal tatsächlich in der vorhergesehenen Bandbreite vollzieht. Ansonsten müsse die Quote erhöht werden. Dies sei durch einen regelmäßigen Bericht nachzuprüfen. Es sei im Interesse der Gleichstellung der Soldatinnen unerlässlich, über die Angemessenheit der Zielvorgaben zur Förderung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten gesondert zu berichten.