Regierung zieht positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Praxisgebühren
Berlin: (hib/THB) Die Bundesregierung zieht eine positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der am 1. Januar des Jahres in Kraft getretenen Praxisgebühren. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 15/3914) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3751) mit. Die Liberalen hatten nachgefragt, ob sich die Praxisgebühr in ihrer jetzigen Form bewährt habe. Dies ist nach Regierungsangaben der Fall. Die Gebühr trage dazu bei, die Gesundheitssysteme zu entlasten. Auf die Anfrage der FDP, welche Ausnahmefälle für die Zahlung der Praxisgebühr inzwischen bestehen, erklärt die Regierung, dies sei bei Schutzimpfungen, "Leistungen zur Gesundheitsuntersuchung" sowie bei "Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Zähne" und zur Schwangerenvorsorge der Fall. Näheres regele der Gemeinsame Bundesausschuss. Es sei Aufgabe der Krankenkassen, die Versicherten über Ausnahmen aufzuklären. Darüber hinaus hätten die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Vertragsärzte in den Praxen sowie das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung "mit einer Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen über die Einzelheiten der Praxisgebühr informiert". Nach Angaben der Regierung ist es aber noch zu früh, um die Gebühren umfassend zu bewerten.