Im Bundeshaus notiert: richterliche Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör
Berlin: (hib/BOB) Die Möglichkeiten, richterliche Verstöße gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör im fachgerichtlichen Verfahren zu rügen, werden vervollständigt. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 15/3966) vorgelegt. Der Text ist wortgleich mit einem Antrag der Fraktion von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/3706). Infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom April 2003 ist der Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2004 eine Möglichkeit fachgerichtlicher Abhilfe für den Fall zu schaffen, dass ein Gericht in entscheidungserheblicher Weise den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. Der Bundesrat unterbreitete am 15. Oktober eine Reihe von Änderungsvorschlägen. Die Regierung hat die Vorschläge teilweise übernommen, teilweise ausdrücklich nicht zugestimmt.