Bundesregierung hält an Bonusregelung für Biomasseanlagen fest
Berlin: (hib/THB) Die Bundesregierung hält an der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Bonusregelung für bestimmte Biomasseanlagen fest. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 15/3916) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3864) mit. Nach Paragraph 8 des EEG kann für Biomasseanlagen eine Zusatzvergütung gezahlt werden, wenn sie nur bestimmte Stoffe verwerten, die in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie im Gartenbau anfallen und nicht vermischt oder verändert wurden. Dies kritisiert die FDP. Ihrer Ansicht nach werden dadurch Betreiber technisch gleichwertiger Anlagen, die Material anderer Herkunft verwerten, benachteiligt. Diese Ungleichbehandlung sei ökologisch nicht begründet. Es käme vielmehr verstärkt zu umweltschädlichen Materialtransporten, so die Liberalen. Daher bemängeln sie "Ressourcenverschwendung als Folge eines Gesetzes". Die Regierung erklärt dazu, die Verbesserung der ökonomischen Rahmenbedingungen für die Stromproduktion aus nachwachsenden Rohstoffen diene dem Schutz des Klimas und sei damit "ökologisch angemessen". Es sei keine Benachteiligung bestimmter Anlagenbetreiber zu erwarten. Die Bonusregelung diene vielmehr dem Zweck, Mitnahmeeffekte auszuschließen. Auch werde es weder eine höhere Transportbelastung noch höhere Kosten für den Verbraucher geben. Die bestehende Regelung sei vielmehr ein geeignetes Instrument, um die Kosten der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu minimieren, so die Regierung.