Union: Änderungsanträge der Koalition gefährden Zuwanderungskompromiss
Berlin: (hib/WOL) Als mögliche Aufkündigung des Zuwanderungskompromisses hat die CDU/CSU in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwochvormittag die vorgelegten Änderungsanträge der Koalition zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze ( 15/3784, 15/3984) bezeichnet. Die eingebrachten Zusätze und Änderungen seien nicht Gegenstand des vereinbarten Zuwanderungskompromisses und darauf gerichtet, dass Zuwanderungsgesetz zu verändern, bevor es ab 1. Januar 2005 rechtskräftig werde. Die Kritik der Union richtete sich vor allem auf die Duldung von Asylbewerbern, deren Abschiebung zu 80 bis 90 Prozent durch Vernichtung von Personaldokumenten selbstverschuldet sei. Kritisiert wurde auch, dass die Integrationsmaßnahmen im Rahmen der so genannten Massenzustromsrichtlinie "nicht ordentlich verhandelt worden" seien - mit "finanziellen Folgen in Millionenhöhe für Länder und Kommunen". Schließlich bemängelte die Union die Zahlung des Arbeitslosengeldes II für Asylbewerber sowie die Regelung, wonach das Niederlassungsrecht für Flüchtlinge nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskommission (GFK) nach deren dreijähriger Anwesenheit in Deutschland lediglich dem Ermessen des Bundesverwaltungsamtes unterliege.
SPD und Bündnisgrüne hatten die Klarstellungen und Zusätze damit begründet, mit der Änderung im Aufenthaltsgesetz habe auf Grund der nicht vorhersehbaren gleichzeitigen Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes die Notwendigkeit bestanden, auch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das kommunale Optionsgesetz und das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) an die Regelungen auch im Zuwanderungsgesetz anzupassen. Neben diesen formalrechtlich notwendigen Änderungen sei man der Opposition inhaltlich entgegen gekommen und habe zur inhaltlichen Klärung von Asylbewerberfragen eine Fundpapierdatenbank eingeführt, um mit der Speicherung von Daten beim Bundesverwaltungsamt die Möglichkeit zu erreichen, zur Verschleierung von Asylbewerbungsgründen weggeworfene Personaldokumente nachträglich zuzuordnen. Schließlich habe man den ab 2005 geltenden Anspruch auf Sprachkurse zur Integration auf asylberechtigte Personen im Jahr 2004 ausgedehnt, die sonst davon ausgenommen gewesen wären.
Analog zur ab 2005 geltenden Rechtsprechung habe man auch für den noch bestehenden Zeitraum 2004 die medizinische Hilfe für traumatisierte Opfer von Folter, Vergewaltigung und anderer Gewalt einbezogen. Das Niederlassungsrecht für Menschen, die nach Definition der GFK anerkannt sind und sich drei Jahre in Deutschland aufhalten, nehme lediglich EU-rechtliche Vorgaben auf. Zwar merkte auch die FDP kritisch an, dass es Änderungsanträge gebe, bevor das Gesetz überhaupt verabschiedet sei. Da sie aber die Position der Koalition in den vorgenannten Punkten teile, so die Fraktion, gelte es zu überlegen, ob nicht durch schnelle nochmalige Berichterstattergespräche das notwendige gemeinsame Einverständnis aller Fraktionen erreicht werden könne.