hib-Meldung
279/2004
Datum: 15.11.2004
heute im Bundestag - 15.11.2004
CDU/CSU macht sich für verständliches Amtsdeutsch stark
15/4154) fordert sie die Regierung auf,
zunächst in einem Bundesministerium ein Pilotprojekt für
besser verständliches Amtsdeutsch zu starten und danach
Initiativen zu ergreifen, damit in allen Bundesbehörden
verständlicheres Deutsch geschrieben wird. Schließlich
soll für alle Beschäftigten von Bundesministerien und
-behörden ein Selbstverpflichtungskatalog erarbeitet werden,
um für Gesetzestexte, Verordnungen und Behördenschreiben
eine leicht verständliche und nachvollziehbare Sprache zu
verwenden. Bisherige Lösungsversuche haben nach Darstellung
der Fraktion keine Verbesserung gebracht. So habe das
Bundesjustizministerium bereits 1999 allgemeine Empfehlungen
für das Formulieren von Rechtsvorschriften gegeben. Sie seien
aber im Verwaltungsalltag weitgehend unbeachtet geblieben. Wie
wirkungslos die Ansätze insgesamt waren, zeigt laut Antrag
auch die aktuelle Diskussion bei den Anträgen zum
Arbeitslosengeld II. Dazu heißt es: "Die Bürger
verstehen nicht, was der Staat formuliert. Wie sollen sie aber
befolgen, was sie nicht verstehen? Im Extremfall verweigert sich
der Bürger dann der Vorschrift. So führt die
Unverständlichkeit oft zu einem Autoritätsverlust des
Staates. Weitere Folge ist eine Vertrauenskrise zwischen Staat und
Bürgern." Angesprochen wird von der Union auch die
Kostenentwicklung durch kompliziertes Amtsdeutsch. Danach
müssen Unternehmen und Bürger viel Zeit und Geld in die
Auslegung unverständlicher Behördentexte investieren, und
auch für die Behörden gebe es unnötigen Mehraufwand.
Wenn sich nur jeder vierte Bürger in einem zehnminütigen
Gespräch bei seiner Behörde über einen erhaltenen
Bescheid informiere, bedeute das für das jeweilige Amt bei
10.000 Bescheiden bereits einen Arbeitsaufwand von 55 Arbeitstagen,
heißt es in dem Antrag.
Berlin: (hib/WOL) Die CDU/CSU hält eine "verständliche
Sprache" für einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau
und für mehr Bürgerfreundlichkeit. In einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_279/02