hib-Meldung
293/2004
Datum: 29.11.2004
heute im Bundestag - 29.11.2004
Anreizregulierung für Netznutzungsentgelte zwei Jahre lang entwickeln
15/3917) sowie Anträge der CDU/CSU (
15/3998) und der FDP (
15/4037), einen klaren und transparenten Rahmen
für die Strom- und Gasmärkte zu schaffen, um so mehr
Wettbewerb zu ermöglichen. Der Regierungsentwurf sieht vor,
die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
auch mit der Regulierung des Strom- und Gasmarktes zu betreuen.
Ziel ist es, durch Entflechtung ("Unbundling") und Regulierung die
Voraussetzungen für funktionierenden Wettbewerb auf den vor-
und nachgelagerten Märkten, also bei den Erzeugern und im
Handel, zu schaffen. Der Verband der Industriellen Energie- und
Kraftwirtschaft (VIK) sprach sich wie Kurth dafür aus, in
Gesetz nur den Auftrag festzulegen, die Details aber der
Regulierungsbehörde zu überlassen. In einem
"überschaubaren Zeitraum" sollte dann der Übergang von
einer Entgeltkalkulation auf Kostenbasis hin zum angepeilten System
der Anreizregulierung möglich sein. Nach Darstellung der
Regulierungsbehörde fehlen bei der kostenorientierten
Regulierung die Anreize der Kostensenkung für das Unternehmen.
Die Idee der Anreizregulierung beruhe darauf, Anreize zur
Kostensenkung für die Netzbetreiber zu setzen, indem die
Erlöse und Preise eines Unternehmens während eines
bestimmten Zeitraums von den Kosten entkoppelt werden. Das
Unternehmen soll erreichte Kosteneinsparungen über einen
begrenzten Zeitraum als Zusatzgewinne erhalten können, wenn
die Kosten schneller sinken als von der Behörde vorgegeben.
Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VdEW) wies darauf
hin, dass es kein System im Ausland gibt, das übernommen
werden könnte. Ähnlich sah dies der Verband Kommunaler
Unternehmen (VKU). Ein funktionsfähiges Konzept für
Deutschland müsse zwischen der Regulierungsbehörde und
der Energiewirtschaft in einem Dialog entwickelt werden. Der VIK
regte allerdings an, nicht zu warten, bis das Gesetz in Kraft
tritt, sondern zeitgleich schon eine Konzeption zu erarbeiten. In
der Entflechtung von Netzbetrieb und anderen Unternehmenssparten
sah der VKU das Risiko einer fortschreitenden Marktkonzentration
angelegt. Bei den Stadtwerken führe das von der EU vorgegebene
Unbundling zu hohen Kosten. Daher sei zunächst nicht damit zu
rechnen, dass diese anfangs zu einer Tarifsenkung führen
werden. Für Professor Walther Busse von Colbe,
Ruhr-Universität Bochum, war dies allerdings nicht zwingend.
Ein rechtstechnisches Unbundling muss seiner Meinung nach nicht zu
einer Konzentration führen. Der Präsident des
Bundeskartellamtes, Ulf Böge, teilte mit, im Entwurf sei
vorgesehen, Energieversorger mit bis zu 100.000 Kunden von den
Unbundling-Vorschriften freizustellen. Böge bezweifelte, ob
diese Grenze richtig gesetzt sei und hielt eine Grenze von 25.000
Kunden für zumutbar. Der VKU nannte die Zahl von etwa 300
Unternehmen, die bei der 100.000-Kunden-Grenze vom Unbundling
erfasst würden, bei einer Grenze von 25.000 Kunden wären
dies rund 600 Unternehmen. Für kleine und mittlere Stadtwerke
würde sich allerdings die Frage stellen, ob das wirtschaftlich
noch machbar wäre, so der VKU.
Berlin: (hib/VOM) Die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post hat vorgeschlagen, die geplante
Anreizregulierung der Entgelte für die Nutzung der Netze auf
dem Strom- und Gasmarkt in den kommenden beiden Jahren mit der
Strom- und Gasbranche zu entwickeln. Der Präsident der
Behörde, Matthias Kurth, sagte am Montagmittag in einer
öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Wirtschaft
und Arbeit, der Gesetzgeber sollte nur bindende Vorgaben
beschließen, aber bei den Methoden der Regulierung nicht mehr
aktiv werden. Die Regulierungsbehörde sollte einen
Beurteilungsspielraum haben. Gegenstand der Anhörung waren der
Entwurf der Regierung für ein zweites Gesetz zur Neuregelung
des Energiewirtschaftsrechts (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_293/01