Petitionsausschuss
Berlin: (hib/MIK) Für die Verabschiedung eines
Informationsgesetzes für die Bundesbehörden hat sich der
Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am
Mittwochvormittag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, die
entsprechende Eingabe der Bundesregierung "zur
Berücksichtigung" zu überweisen. Die Opposition stimmte
dagegen. Die Union wollte die Petition der Bundesregierung
lediglich "als Material" überweisen, weil sie den
Vorschlägen des Petenten nicht "in allem" folgen konnte. Der
Petent beruft sich in seiner Eingabe auf europäische und
internationale Vereinbarungen und setzt sich für eine
zügige Einführung der Informationsfreiheit ein. Durch den
Zugang zu den Akten und Informationen der Behörden für
alle Bürger auf Grund eines Informationsgesetzes würden
die demokratischen Beteiligungsrechte gestärkt und das
Verwaltungshandeln transparenter. In der vom Petitionsausschuss
eingeholten Stellungnahme weist das Bundesinnenministerium (BMI)
auf die Koalitionsvereinbarungen der Bundesregierung von 1998 und
2002 hin, in denen ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz
für die Behörden des Bundes vorgesehen sei. Ein
Gesetzentwurf werde voraussichtlich noch in diesem Jahr
eingebracht. Das BMI betonte weiter, dass der Europarat in
Straßburg zwar 2002 einer Empfehlung zum freien Zugang zur
amtlichen Information verabschiedet habe. Darin werde jedoch den
Regierungen den Mitgliedstaaten lediglich empfohlen, sich in Recht
und Praxis vom Prinzip des freien Zugangs zu offiziellen Dokumenten
leiten zu lassen. Eine Pflicht zur Umsetzung oder zur Schaffung
entsprechender allgemeiner Regelungen für die jeweiligen
Mitgliedstaaten entstehe jedoch dadurch nicht. Im Übrigen gebe
es bereits bundesrechtliche Vorschriften, die die Rechte auf Zugang
zu behördlichen Dokumenten regelten. Die Union wies in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass entsprechende Gesetze auch schon vor
1998 von der damaligen Koalition verabschiedet worden seien.