hib-Meldung
301/2004
Datum: 06.12.2004
heute im Bundestag - 06.12.2004
Finanzierungsverfahren für die deutsche Steinkohle erläutern
15/4269). Die Bundesregierung habe sich im Juli
2003 mit dem Bergbau zur weiteren Förderung der deutschen
Steinkohle bis 2012 mit einem Finanzvolumen von rund 16 Milliarden
Euro verständigt, heißt es darin. Diese Regelung sei im
Bundeshaushalt 2004 als Aufforderung zum Erlass der
Zuwendungsbescheide für die Jahre 2006 bis 2012 in Höhe
von 15,87 Milliarden Euro für den Bund sowie die Festlegung
des Selbstbehaltes von 1,13 Milliarden Euro für den
Bergbaukonzern RAG AG festgeschrieben worden. Im Bundeshaushalt
2005 werde für die Zuwendungsbescheide der Jahre 2006 bis 2008
Vorsorge getroffen. Die Fraktion erkundigt sich nach der
rechtlichen Qualität der Vereinbarung der Regierung mit dem
Bergbau und will wissen, ob die Regierung ein Leistungsgesetz als
Nachfolgeregelung zum bis 2005 laufenden Kohlekompromiss aus dem
Jahr 1997 plant. Von Interesse ist darüber hinaus, wie weit
die einzelnen Abgeordneten und Fraktionen durch die jeweiligen
Verfahren eingebunden werden. Die FDP will schließlich
wissen, ob es vergleichbare Fälle gibt, in denen ohne ein
Leistungsgesetz Zuwendungen in vergleichbarer Höhe
ausgelöst und einem Einzelunternehmen zur Verfügung
gestellt worden sind.
Berlin: (hib/VOM) Nach dem Finanzierungsverfahren der
Bundesregierung für die deutsche Steinkohle erkundigt sich die
FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2004/2004_301/10