hib-Meldung
006/2005
Datum: 06.01.2005
heute im Bundestag - 06.01.2005
Kennzeichnungspflicht bei bestimmten Fermentationsprodukten befürwortet
15/4594) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/4444) weist die Regierung daraufhin, dass
nach EU-Verordnung alle Lebensmittel und Futtermittel
kennzeichnungspflichtig sind, wenn sie gentechnisch veränderte
Organismen (GVO) enthalten. Die Verordnung unterscheide nicht
danach, ob das Lebens- oder Futtermittel aus einer gentechnisch
veränderten Pflanze, aus einem gentechnisch veränderten
Tier oder aus einem gentechnisch veränderten Mikroorganismus
hergestellt wurde. Im Weiteren vertritt die Regierung die Ansicht,
dass die Hersteller von Fermentationsprodukten die Natur der
eingesetzten Mikroorganismen kennen. Eine entsprechende
Kennzeichnungspflicht sei für sie in ähnlicher Weise
machbar wie für Erzeuger anderer aus GVO hergestellter
Produkte, bei denen die gentechnische Veränderung des
Ausgangsmaterials nicht nachgewiesen werden kann. Auf die Frage,
wie sie eine solche Kennzeichnungspflicht überwachen wolle,
antwortet die Bundesregierung, das EU-Recht sehe ein System der
Rückverfolgbarkeit vor. Wenn ein gentechnisch veränderter
Organismus im Endprodukt nicht analytisch nachgewiesen werden
könne, hätten die Überwachungsbehörden die
Möglichkeit, dazu Dokumente bei den Herstellern und
Händlern einzusehen. Die Regierung räumt allerdings ein,
dass eine solche Dokumentenkontrolle in anderen Mitgliedsstaaten
dann erschwert wird, wenn keine entsprechenden Unterlagen
geführt oder weitergegeben werden. Gegenwärtig berate man
mit den EU-Mitgliedsstaaten, wie angesichts der unterschiedlichen
Auslegung und der daraus resultierenden Probleme bei der
Überwachung der Kennzeichnung weiter vorgegangen werden
solle.
Berlin: (hib/SAS) Fermentationsprodukte wie Käse, zu deren
Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen verwendet
wurden, die aber im Endprodukt nicht nachgewiesen werden
können, sollten nach Ansicht der Bundesregierung in die
Kennzeichnungspflicht nach europäischem Recht einbezogen
werden, weil bei ihnen sonst keine vorsorgende
Sicherheitsüberprüfung vorgenommen wird. In ihrer Antwort
(
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_006/04