hib-Meldung
040/2005
Datum: 16.02.2005
heute im Bundestag - 16.02.2005
Experten fordern Zentralisierung der Saatgutanerkennung in Deutschland
15/2381). Darin empfiehlt die Regierung eine
Reihe von Vereinfachungen. So sollten die Normen für die
Anforderung an den Feldbestand und die Beschaffenheit des Saatguts
herabgesetzt, der Umfang vorgeschriebener Nachprüfungen des in
den Verkehr gebrachten Saatguts verringert und die Zahl der Arten
im Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz reduziert werden.
Christian Schröder vom Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger
unterstützt die Reduzierung der derzeit 18 Anerkennungsstellen
für Saatgut. Die Konzentration auf nur eine Anerkennungsstelle
sei jedoch zu weitgehend, da die sehr unterschiedlichen Strukturen
in der Saatguterzeugung mindestens drei Anerkennungsstellen in
Deutschland erforderten. Abgelehnt wird hingegen die Herabsetzung
der Anforderungen an den Feldbestand und die Beschaffenheit des
Saatguts. Die über den EU weit geltenden Saatgutnormen
liegenden deutschen Qualitätsnormen seien in der Vermarktung
sehr hilfreich. Die Reduzierung der Arten sei jedoch nicht
sinnvoll. Damit, so Schröder, hemme man den züchterischen
Fortschritt. Für den Bundesverband Deutscher
Pflanzenzüchter betonte Ferdinand Schmitz die Bedeutung der
staatlichen Saatgutanerkennung. Die vielen verschiedenen
Behörden seien jedoch nicht mehr zeitgemäß,
kritisierte er. Benötigt werde eine Zentralisierung mit
"wohlverstandener Arbeitsteilung" zwischen Bund und Ländern.
Ebenso wie Schröder sprach er sich gegen eine Absenkung der
deutschen Normen auf EU Niveau aus. Davon sei keine signifikante
Vereinfachung zu erwarten, ein Qualitätsverlust hingegen nicht
auszuschließen. Auch aus der Sicht von Bernd Lüttgens
vom Deutschen Bauernverband sind Vereinfachungen nur bei
Qualitätserhaltung sinnvoll. Die Qualität des Saatgutes
sei für die deutsche Landwirtschaft Grundlage für eine
hochwertige Erzeugung. Als "wenig sinnvoll" bezeichnete er
Bestrebungen, bestimmte hoheitliche Aufgaben zu privatisieren. Dies
trage nicht zu einer glaubhaften und transparenten
Qualitätsbestimmung bei. Henning Ehlers vom Deutschen
Raiffeisenverband sprach sich für eine Vereinfachung der
Saatgutanerkennung aus. Dies sei durch eine Zentralisierung der
Sortenzulassung und einer Reduzierung der Nachprüfungen zu
erreichen. Bedenken habe man hingegen bei der Reduzierung der Arten
und dem Verzicht der Sortenzulassung. Dies führe zu "Einfalt
statt Vielfalt" in der Züchtung. Rechtsanwalt Matthias Miersch
aus Hannover sprach sich für die Beibehaltung der staatlichen
Kontrolle bei der Saatgutanerkennung aus. Angesichts der zu
erwartenden Steigerung des Anteils an gentechnisch verändertem
Saatgut und den damit verbundenen Haftungsfragen würden
staatliche Zertifizierungssysteme an Bedeutung gewinnen. Henning
Alvermann betonte, aus privatwirtschaftlicher Sicht sei eine
Harmonisierung der Anerkennungsverfahren unter den verschiedenen
Bundesländern sehr wünschenswert. Dabei müsse es um
eine Vereinfachung, nicht aber um eine Abschaffung der
Anerkennungsnormen gehen.
Berlin: (hib/HAU) Im Rahmen der Diskussion über die
Vereinfachung des Saatgutrechts herrscht unter den Experten
Einigkeit in der Forderung nach einer Zentralisierung der
Saatgutanerkennung. Dies wurde anlässlich einer
öffentlichen Anhörung im Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft am
Mittwochvormittag deutlich. Grundlage der Veranstaltung war ein
Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse einer
Prüfung des Saatgutrechts (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_040/02