Petitionsausschuss
Berlin: (hib/MIK) Krankenversicherungen sollen bei
Vertragsabschluss die Vorerkrankungen nur der letzten fünf
Jahre abfragen können. Dafür hat sich der
Petitionsausschuss am Mittwochmorgen eingesetzt und die
entsprechende Eingabe einstimmig an das Bundesministerium der
Justiz (BMJ) "als Material" überwiesen und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Fragen nach der
vormaligen Ablehnung bei anderen Versicherern sollten generell
verboten werden, fordert der Petent weiter. Auch sollte den
Versicherern untersagt werden, personenbezogene Daten und
anonymisierte Antragsdaten länger als fünf Jahre nach
Ablehnung des Antrags oder der Kündigung einer Police zu
speichern und zu bearbeiten. Der Petent begründet seine
Forderungen damit, dass Versicherer nicht bereit seien, mit
Psychiatrie- und Psychotherapie-Patienten private Kranken-,
Risikolebens- und Berufsunfähigkeitspolicen
abzuschließen, da sie das Schadensrisiko selbst nach
erfolgreichem Abschluss der Behandlung und fünf Jahren
Behandlungsfreiheit für unkalkulierbar hielten. Diese
Patientengruppe sei somit versicherungsrechtlich nicht
geschützt und werde zudem diskriminiert. Die Angst, nach der
Konsultation eines Psychiaters oder eines Psychotherapeuten nicht
länger als versicherungsfähig zu gelten, stehe dem
Therapie-Erfolg entgegen und baue sich als Hürde vor die
Aufnahme einer Behandlung auf, so der Petent. Bei der vom
Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung,
führte das BMJ aus, dass gegen das vorgeschlagene
eingeschränkte Fragerecht des Versicherers wegen des
verfassungsrechtlich geschützten Grundsatzes der
Vertragsfreiheit "erhebliche Bedenken" bestünden. Auch bestehe
die Gefahr, dass der Versicherer das zu versichernde Risiko nicht
mehr einschätzen und deswegen keine risikoadäquate
Prämie berechnet werden könne. Die dadurch entstehenden
Verluste müssten andere Versicherungsnehmer übernehmen,
was zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten führe. Zudem
seien aus Gründen der Gleichbehandlung auch andere
Personengruppen mit vergleichbaren Vorerkrankungen ebenfalls zu
privilegieren. Eine derartige Bevorzugung von Personengruppen
hebele aber die für die private Versicherung wesentliche
Risikoprüfung aus - unter Umständen bis hin zur
Systemaufgabe. Der Gesamtverband der deutschen
Versicherungswirtschaft führt in seiner Stellungnahme aus,
dass es durchaus Möglichkeiten gebe, entsprechende
Verträge abzuschließen. Trotz aller Bedenken hielten es
die Mitglieder des Petitionsausschusses jedoch für wichtig,
dass die Vorschläge gründlich zu prüfen und in die
Überlegungen zur möglichen Änderung des
Versicherungsvertragsgesetzes einbezogen werden sollten.