hib-Meldung
069/2005
Datum: 09.03.2005
heute im Bundestag - 09.03.2005
Finanzierung der elektronischen Gesundheitskarte noch umstritten
15/4924), der die Organisationsstruktur der neu
gegründeten Gesellschaft für Telematik und die
Finanzfragen regeln soll. Nach geltendem Recht - so die Vorlage -
ist es die Aufgabe der Selbstverwaltung in der gesetzlichen
Krankenversicherung, die notwendige Infrastruktur für die
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu schaffen.
Die Spitzenorganisationen der Krankenversicherung hätten die
Gesellschaft für Telematik gegründet, damit sie die
relevanten Festlegungen im Sinne einer besseren
Handlungsfähigkeit mit qualifizierter Mehrheit - statt wie bis
jetzt einstimmig - treffen können. Der Gesetzentwurf sieht
vor, dass die Gesellschaft für Telematik künftig die
Vertragsgemeinschaft bei allen Beschlüssen zur
Telematikinfrastruktur ersetzt. Finanzierungsfragen sollen in der
Kompetenz der Vertragsgemeinschaft bleiben. Mehrfach kritisiert
wird in den Stellungnahmen die vorgesehene Vorschrift, wonach
sämtliche Beschlüsse der Gesellschaft für Telematik
dem Gesundheitsministerium vorzulegen sind. Dieses kann sie - so
der Entwurf beschlossen wird - innerhalb von einem Monat
beanstanden. Diese Regelung würde es dem Ministerium
ermöglichen, den Inhalt der Telematikinfrastruktur selbst zu
bestimmen und festzulegen, kritisiert die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV). Damit wäre die
Handlungsfähigkeit der Gesellschaft eingeschränkt und ein
effektives Handeln "nahezu unmöglich" gemacht, weil
Entscheidungen und Folgeentscheidungen aufgrund der einmonatigen
Beanstandungsfrist nicht zügig umgesetzt werden könnten.
Die Beanstandungsmöglichkeit sollte daher klar definiert
werden und auf grundsätzliche Strukturentscheidungen und auf
rechtliche Gründe beschränkt werden, so die KBV. "Eine
Wartefrist von einem Monat hinsichtlich sämtlicher
Beschlüsse ist nicht akzeptabel", schreibt dazu die
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Ähnlich bewertet
dies die Bundesärztekammer (BÄK): Die Selbstverwaltung
werde dadurch zum "ausführenden Arm" des
Gesundheitsministeriums. Kritisch beurteilt der Sozialverband VdK
Deutschland, dass die Kosten, die dem Gesundheitsministerium
für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Zusammenhang mit
der Gesundheitskarte entstanden sind, durch die Krankenkassen
erstattet werden sollen: "Der Bund sollte sich seiner
Mitverantwortung für eine moderne, funktionsfähige
Infrastruktur im Gesundheitswesen auch finanziell stellen", fordert
der Sozialverband. Für die BÄK ist es "befremdlich" und
"nicht akzeptabel", dass die Gesellschaft für Telematik mit
Kosten belastet werde, die sich nicht zu verantworten habe. Es
stehe im Belieben des Gesundheitsministeriums Forschung und
Entwicklung zu betreiben und die Ergebnisse der Gesellschaft
für Telematik zur Verfügung zu stellen. Für die
Streichung dieser Finanzierungsregelung plädieren auch die
Spitzenverbände der Krankenkassen. Sie sähen darin "die
Gefahr einer Beeinträchtigung der Wahrnehmung ihrer
Verantwortung". Der Verband der privaten Krankenversicherung, der
sich auf freiwilliger Basis an der Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte beteiligt, fordert in seiner
Stellungnahme dafür eine gesetzliche Flankierung. Dies sei
für die Rechtssicherheit der Beteiligten notwendig. Eine
gleichberechtigte Berücksichtigung der Heilberufskammern auf
Bundesebene bei der Gestaltung der Telematikinsfrastruktur fordert
die BundesPsychotherapeutenKammer. Sie bleibe bisher als einzige
Bundeskammer der Heilberufe bei der Gesellschaft für Telematik
"außen vor". Die "nicht verkammerten" Gesundheitsleister
äußern in einer gemeinsamen Stellungnahme "ernsthafte
Befürchtungen", dass sie aus dem Bereich der elektronischen
Rezepte verdrängt werden könnten, da zunächst nur
die Apotheker als "verkammerte" Gesundheitsleister in das neue
System einbezogen würden und es als ein Teil der
Selbstverwaltung aktiv mitgestalteten. Wettbewerbssorgen hat auch
der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und
neue Medien (BITKOM). Die gesetzliche Regelung solle daher
klarstellen, dass die Aufgabenwahrnehmung durch die Gesellschaft
für Telematik in den Grenzen des Wettbewerbsrechts, also nur
dann erfolgt, wenn eine Ausschreibung oder Leistung im Wettbewerb
erfolglos geblieben sei und keine privaten Anbieter gefunden werden
konnten.
Berlin: (hib/BES) Auf eine grundsätzliche Zustimmung von
Sachverständigen stößt die geplante gesetzliche
Regelung der Telematikstruktur im Gesundheitswesen, die eine
reibungslose Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in
Deutschland sichern soll. Im Vorfeld einer öffentlichen
Anhörung des Gesundheitsausschusses, die um 16 Uhr beginnt,
äußerten sich dazu geladene Experten in schriftlichen
Stellungnahmen und forderten gleichzeitig Klarstellungen über
die Finanzierung der entstehenden Infrastruktur und die
Zuständigkeiten für diesen Bereich. Grundlage der
Beratung ist ein Gesetzentwurf der Koalition (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_069/02