Keine steuerfinanzierten Ankaufprogramme für deutsches Klimaschutzziel nötig
Berlin: (hib/WOL) Die Frage steuerfinanzierter Ankaufprogramme zur Erfüllung des deutschen Klimaschutzziels stelle sich angesichts der bereits erreichten Emissionsminderung von 19 Prozent gegenüber der Kyoto-Reduktionsverpflichtung von 21 Prozent gegenwärtig nicht. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/4822) auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4442). Danach hat sich die Regierung bereits vor Beginn der Verhandlungen zur Einführung des Emissionshandelssystems in der Europäischen Union dafür ausgesprochen, auch die Nutzung von Emissionsgutschriften (zertifizierte Emissionsreduktionen - CER) der Schwellen- und Entwicklungsländer aus dem Clean Development Mechanism (CDM) zu ermöglichen. Das gleiche gilt für die Nutzung von Emissionsreduktionseinheiten (ERU) aus Klimaschutzprojekten im Rahmen des Joint Implementation (JI) mit Transformationsstaaten (Staaten, die Ende 1989/Anfang 1990 den Übergang von einer kommunistisch-marxistischen Orientierung zu einer freiheitlich ausgerichteten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung eingeleitet haben).
Mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2004/101/EG im November 2004 sei die Möglichkeit zum Handel mit Klima-Zertifikaten verbindliches EU-Recht geworden. Damit würden die Grundlagen für einen flexiblen Mechanismus vorgegeben, den die Industrieländer im Handel mit Entwicklungs- und Transformationsländern nutzen können, um ihre Emissionen zu reduzieren, ohne Maßnahmen im eigenen Land umzusetzen, heißt es weiter. Die Richtlinie sei innerhalb der nächsten zwölf Monate in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten umzusetzen. Die Umsetzung für Deutschland sei frühzeitig vorbereitet worden, erklärt die Regierung. Man gehe davon aus, dass das CDM/JI-Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten könne. Damit werde die Nutzung von CERs und ERUs den Unternehmen in Deutschland im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems möglich werden.