Regierung: Befugnisse des Petitionsausschusses nicht beschnitten
Berlin: (hib/VOM) Weder die Einrichtung und Praxis der Beauftragten der Bundesregierung noch die Tätigkeit der Regierung insgesamt zielen darauf ab, die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zu beschneiden. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5109) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/3407). Die Liberalen hatten sich nach dem Umgang mit Bürgeranliegen und der Stärkung des Petitionsrechts erkundigt. Die Bürger seien grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, ob sie sich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung oder an eine andere zuständige Stelle richten wollen. Sie könnten sich sowohl an einen Regierungsbeauftragten, an das zuständige Ressort oder gleich an den Petitionsausschuss des Parlaments wenden. Auch sei es ihnen unbenommen, wegen eines Anliegens, mit dessen Beschneidung durch die Regierung sie nicht einverstanden sind, anschließend den Petitionsausschuss anzurufen. Die Regierung hält den Liberalen vor, in ihrer Anfrage würde der "unzutreffende Eindruck" erweckt, dass die Bearbeitung von Bitten und Beschwerden ein Wesensmerkmal der Tätigkeit von Regierungsbeauftragten sei. Die Aufgaben und Kompetenzen der Beauftragten der Bundesregierung seien nicht vergleichbar mit den Aufgaben "schlichter" Bürgerbeauftragter oder anderer Stellen, die vor allem deshalb eingerichtet würden, um einzelnen Beschwerden abzuhelfen.
Die Regierung will nach eigener Darstellung den Bürgerservice der Bundesbehörden verbessern, beispielsweise durch den Aufbau von Call-Centern in den Ministerien. Das Presse- und Informationsamt der Regierung unterhalte bereits eine zentrale Bearbeitungsstelle für alle eingehenden E-Mails an das Amt direkt, an die Bundesregierung allgemein sowie für die elektronischen Zuschriften an den Bundeskanzler oder an das Kanzleramt. Derzeit würden etwa 14.500 E-Mail-Eingänge im Monat registriert. Ein "Bürgertelefon" nehme im Presse- und Informationsamt unter einer zentralen Rufnummer telefonische Anfragen entgegen. Charakteristisch für diese Serviceleistung sei, dass auf die Anrufer in einem persönlichen Gespräch eingegangen wird. Auf Wunsch erhielten sie auch Informationen in Form von Broschüren, Fax-Antworten oder E-Mails zugesandt. Die Regierung teilt weiter mit, sie wolle einen einheitlichen Internetzugang zu den Online-Foren der Bundesverwaltung schaffen, um so die elektronische Bürgerbeteiligung transparenter zu machen.