"Diskriminierungsfreier Netzbetrieb erfordert wirksame Entflechtung"
Berlin: (hib/VOM) Die für einen unverfälschten Wettbewerb bei der Vermarktung von Strom und Gas notwendige Diskriminierungsfreiheit des Netzbetriebs ist nach Ansicht der Bundesregierung durch die Regulierung allein nicht zu erzielen. Vielmehr seien wirksame Entflechtungsmaßnahmen zwischen Netzbetrieb und Energieerzeugung erforderlich, um einen Missbrauch des Netzbetriebs im täglichen Geschäftsablauf zu verhindern, heißt es in ihrer Antwort ( 15/5211) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/5154). Nur bei angemessen wirksamer Entflechtung sei eine "schlanke und effiziente Regulierung" möglich.
Die Dokumentations- und Berichtspflichten nach der geplanten Novelle des Energiewirtschaftsrechts beruhten auf zwingenden Vorgaben durch die EU, heißt es in der Antwort weiter. Allerdings seien die zuständigen Behörden verpflichtet, ihre Anwendungspraxis am Prinzip der Verhältnismäßigkeit auszurichten. Das von der EU auch für kleine und mittlere Energieversorgungsunternehmen vorgegebene Gleichbehandlungsprogramm sorge dafür, dass alle Netzbetreiber gewisse betriebliche Entflechtungsvorkehrungen treffen. Durch diesen bürokratischen Aufwand erwartet die Regierung keine Kostensteigerung, da bereits in den letzten Jahren für eine ordnungsgemäße Kalkulation der Netznutzungsentgelte auf der Grundlage der Verbände-Vereinbarungen eine getrennte interne Buchführung notwendig gewesen sei.