hib-Meldung
140/2005
Datum: 19.05.2005
heute im Bundestag - 19.05.2005
Zur Anrechnung der Eigenheimzulage beim Arbeitslosengeld II Stellung nehmen
15/5499) heißt es, nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch würden sowohl die Eigenheimzulage als auch
Baukindergeld als Einkommen angerechnet. Dies führe dazu, dass
kinderreiche Familien mit dem um die Eigenheimzulage gekürzten
Arbeitslosengeld II die Tilgung für ihr selbst genutztes
Einfamilienhaus nicht mehr tragen könnten und damit nur noch
der Verkauf oder die Zwangsvollstreckung bleibe. Die Fraktion
erkundigt sich, ob der Regierung solche Fälle bekannt sind und
wie sich in diesen Fällen die Kosten für die im Anschluss
anfallenden Mietzahlungen im Verhältnis zu den Schuldzinsen
darstellen. Ebenso soll die Regierung die Aussage bewerten, dass
der Sinn der steuerlichen Subventionierung durch die Zulage,
nämlich der Bau oder Kauf einer selbst genutzten Wohnung,
dadurch in sein Gegenteil verkehrt wird, dass die Zulage auf die
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts angerechnet wird.
Schließlich wird gefragt, ob die Regierung die Aufnahme der
Zulage als Schonvermögen für einen geeigneten Weg
hält, um unerwünschte Immobilienverkäufe von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern zu verhindern.
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion möchte von der
Bundesregierung wissen, in wie vielen Fällen die
Eigenheimzulage bei der Berechnung des Anspruchs auf
Arbeitslosengeld II als Vermögen angerechnet worden ist. In
einer Kleinen Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2005/2005_140/04