Im Bundestag notiert: Abkommen mit Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten
Berlin: (hib/JAD) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Abkommen mit Österreich über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten ( 15/5568), vorgelegt. Mit der Verabschiedung des Gesetzes sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Vertrages vom November und Dezember 2003 geschaffen werden. Ziel sei die Verstärkung der bilateralen Zusammenarbeit bei der Gefahrenabwehr unter der Berücksichtigung der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten sowie bei der Verfolgung von Straftaten.