Gesetzliche Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen einstimmig empfohlen
Berlin: (hib/WOL) Mit den Stimmen aller vier Fraktionen hat der Umweltausschuss am Mittwochvormittag die Annahme eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen ( 15/5284) empfohlen. Diese Kontrolle soll durch eine zentrale Erfassung und Registrierung verbessert werden. Entsprechend geregelt sind auch Genehmigungs- und Überprüfungsverfahren. Mit dem Gesetz soll die EU-Richtlinie zur Kontrolle hochradioaktiver "umschlossener Strahlenquellen" und "herrenloser Strahlenquellen" in deutsches Recht umgesetzt werden. Laut Regierung sind nach einer Studie der EU-Kommission seit den 50-er Jahren etwa 30.000 von rund 500.000 in Verkehr gebrachten Strahlenquellen "verloren gegangen". Wenn solche Strahlenquellen nicht mehr kontrolliert würden, könnten ernste Gesundheitsschäden hervorgerufen werden. Häufig seien keine oder nur geringe Kenntnisse über die Gefährlichkeit vorhanden und eine Zerstörung ziehe erhebliche Strahlenbelastungen für Menschen sowie die Verseuchung von Materialien und Böden nach sich. Ziel der Bemühungen sei es auch gewesen, die missbräuchliche Nutzung verfügbarer radioaktiver Stoffe weitgehend einzuschränken. Derzeit gibt es in Deutschland laut Vorlage etwa 10.000 hochradioaktive Strahlenquellen zur Sterilisation, zur Tumorbestrahlung, bei der Materialprüfung und in der Forschung. Mit der Einrichtung eines zentralen Registers beim Bundesamt für Strahlenschutz sollen eine eindeutige Identifizierungsnummer der Strahlenquelle, ihre technischen Eigenschaften, ihr Standort sowie Angaben über Genehmigung und Inhaber oder über Fund und Verlust erreicht werden. Dem Entwurf zufolge werden für die Umsetzung einmalige Kosten von 5 Millionen Euro anfallen, davon 1,4 Millionen Euro im medizinischen Bereich.
Die Empfehlung aller Fraktionen zur Annahme des Gesetzes in der Ausschussfassung berücksichtigt Änderungsanträge von SPD und Bündnisgrünen. Damit werde dem Änderungsbedarf des Bundesrates in zahlreichen Punkten Rechnung getragen. So sollen unter anderem die Behörden für kerntechnische Sicherheit und Strahlenschutz, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, das Bundeskriminalamt, die Landeskriminalämter, die Grenzschutzdirektion, das Zollkriminalamt sowie die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder einen "lesenden Zugriff" auf das Register haben. Auskünfte aus dem Register dürften anderen Polizeibehörden der Länder, den Zollbehörden, dem militärischen Abschirmdienst sowie dem Bundesnachrichtendienst in Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben erteilt werden. Die Forderung nach schneller Auskunft in einem ganzheitlichen Bekämpfungsansatz war von den Innenministern des Bundes und der Länder angesichts der weltweiten terroristischen Bedrohung als dringend erforderlich angesehen worden. Die weiteren Änderungen beziehen sich auf die Registrierung, den Umfang, den Transport und die Lagerung sowie die Identifizierung damit befasster tatsächlicher oder juristischer Personen. Geregelt wird damit auch die Verbringung hochradioaktiver Strahlenquellen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sowie die Rückgabe an ursprüngliche Eigentümer oder Lieferanten.