Regierung und Bundesrat uneinig über Besteuerung von Spielbank-Umsätzen
Berlin: (hib/VOM) Bundesregierung und Bundesrat bewerten den Regierungsentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes ( 15/5558) unterschiedlich. Die Regierung beabsichtigt, die Umsätze aus dem Betrieb der öffentlichen Spielbanken der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen und weist zur Begründung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes hin. Bislang sind die durch den Betrieb der öffentlichen Spielbanken bedingten Umsätze von der Umsatzsteuer befreit, während die Umsätze anderer Veranstalter von Glücksspielen und anderer Betreiber von Glücksspielgeräten umsatzsteuerpflichtig sind. Dadurch werde der Grundsatz der steuerlichen Neutralität verletzt, so der Europäische Gerichtshof.
Nach Meinung des Bundesrates lässt sich dieser Grundsatz nicht dadurch wieder herstellen, dass die Steuerbefreiung für die öffentlichen Spielbanken aufgehoben wird, heißt es in seiner Stellungnahme ( 15/5812). Sollte der Bundestag das Gesetz dennoch beschließen, würde eine Umsatzbesteuerung bei öffentlichen Spielbanken zu Forderungen führen, die Spielbankabgabe der Länder zu senken. Damit würden den Ländern erhebliche Nachteile entstehen. Die Erweiterung der Umsatzsteuerpflicht käme Bund und Ländern im Verhältnis ihrer jeweiligen Anteile zugute. Wegen der zu erwartenden Ausfälle müssten die Mehreinnahmen jedoch allein der Ländergesamtheit zufließen, argumentiert der Bundesrat. Angesichts der von öffentlichen Spielbanken erzielten Erlöse wäre von jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 120 Millionen Euro auszugehen.
In ihrer Gegenäußerung teilt die Regierung die rechtlichen Bedenken der Länder nicht. Sie verweist auf gutachterliche Stellungnahmen und Äußerungen in der Literatur. Auch hält die Regierung die Schätzung der Umsatzsteuermehreinnahmen in Höhe von 120 Millionen Euro jährlich für zu optimistisch. Die aktuelle Konsumzurückhaltung lasse für die nächsten Jahre kein Ansteigen der Bruttospielerträge von derzeit 960 Millionen Euro erwarten. Wegen des hohen Anteils des Automatenspiels (rund 75 Prozent der Bruttospielerträge) seien ähnlich hohe Vorsteuerbelastungsquoten der Spielbanken wie bei den gewerblichen Spielautomatenbetreibern zu erwarten. Die Regierung schätzt die Mehreinnahmen auf nur rund 60 Millionen Euro jährlich. Die Verteilung dieser Mittel zwischen Bund und Ländern sei gesetzlich festgelegt. Für Sonderausgleiche wegen etwaiger Mindereinnahmen aus der Spielbankabgabe gebe es keine verfassungsrechtliche Grundlage", so die Regierung.