Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages soll weiterhin gelten
Berlin: (hib/VOM) Im 16. Deutschen Bundestag soll das Geschäftsordnungsrecht der vergangenen Wahlperiode mit der Maßgabe zweier redaktioneller Änderungen weiterhin gelten. Dies sieht ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/1) zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Bundestages vor. Zu den Verfahrensregelungen gehören neben der Geschäftsordnung einschließlich ihrer Anlagen auch die Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR, die gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuss, die Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuss nach Artikel 53a des Grundgesetzes sowie die Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115d des Grundgesetzes, das abgekürzte Gesetzgebungsverfahren im Verteidigungsfall.