Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Berlin: (hib/SUK) Bundesregierung, Kultusministerkonferenz und
Europäische Kommission sind in der Bewertung der
EU-Dienstleistungsrichtlinie gespalten. Das wurde am
Mittwochvormittag bei einer Sitzung des Ausschusses für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung deutlich, als
Vertreter aller drei Organe zum Stand der Diskussion über die
Richtlinie berichteten. Der Leiter der Vertretung der
Europäischen Kommission, Gerhard Sabathil, bezeichnete die
EU-Dienstleistungsrichtlinie als "Beitrag zur
Verwaltungsvereinfachung" und Eckpfeiler der Lissabon-Strategie.
Die Richtlinie, die voraussichtlich im Laufe des nächsten
Jahres vom Europäischen Parlament verabschiedet werde, solle
eine "lex generalis" und keine "leere Hülle" sein. Es habe
zwar Diskussionen darum gegeben, bestimmte Bereiche insbesondere im
Sektor Bildung von der Dienstleistungsrichtlinie auszunehmen, dies
sei aber verworfen worden. Es gebe einen Qualitätswettbewerb
nicht allein aufgrund staatlicher Regelungen - zudem dürfe
"Protektionierung nicht zu einem Mittel des Verbraucherschutzes
werden". Während Sabathil ausführte, es gebe keinen
Grund, auf dem Bildungssektor die "Dynamik der Marktkräfte"
einzuschränken, kritisierte die Vertreterin der
Kultusministerkonferenz, Angelika Hüfner, die Anwendung der
Dienstleistungsrichtlinie auf den gesamten Bildungsbereich sei
"nicht tragbar". Die Kultusministerkonferenz könne die
Trennung zwischen privaten und öffentlichen
Bildungseinrichtungen nicht nachvollziehen. Etwa 80 bis 90 Prozent
der Privatschulen in Deutschland würden staatlich finanziert
und unterlägen damit dem staatlichen Bildungsauftrag. Auch
ausländische Anbieter müssten sich den deutschen
Qualitätsmaßstäben unterwerfen. Sollte der
Geltungsbereich dieser Maßstäbe, die nach den
Erfahrungen der Pisa-Studie und des Bologna-Prozesses "gerade erst
mühsam" etabliert würden, durchbrochen werden, läge
darin "eine große Gefahr". Wettbewerb gebe es im
Bildungssektor nach verschiedenen OECD-Studien "wahrlich genug".
Vertreter der Bundesregierung teilten die Auffassung, Kern der
Diskussion über die Dienstleistungsrichtlinie müsse die
Gewährleistung hoher Qualitätsstandards bei den
Bildungsangeboten sein. Man habe in den Diskussionen erreicht, dass
das Bafög nicht der EU-Dienstleistungsrichtlinie unterliegen
werde. Anders sei das bei Leistungen wie dem Meisterbafög oder
bei Bildungsgutscheinen, die von der Agentur für Arbeit
vergeben würden. Hier bestehe die Gefahr, dass bestimmte
Ausbildungen in Nachbarländern durchgeführt würden
und dabei keine Rücksicht auf bestehende Anforderungen in
Deutschland genommen werde. In diesen Punkten und in bioethisch
sensiblen Fragen werde man sich weiterhin bemühen, die
deutsche Position sicherzustellen.