Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten in Strafvollzugsgesetz aufnehmen
Berlin: (hib/BOB) Der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten soll im Strafvollzugsgesetz als gleichrangiges Vollzugsziel neben dem Resozialisierungsgebot festgeschrieben werden. Dafür plädiert der Bundesrat und hat zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf ( 16/512) vorgelegt. Nach Meinung der Länderkammer hat sich die Wirklichkeit des Strafvollzugs inzwischen geändert. Es gebe die Problemgruppen der Ausländer, der Drogenabhängigen und der Gewalttäter. Alkohol, Tabletten und Drogen seien für zahlreiche Straftäter (Mit-)Ursachen ihrer Straftaten geworden. Zunehmend seien Gefangene nicht resozialisierungsfähig, -willig oder -bedürftig. Die Bundesregierung erklärt zu dem Entwurf, das zwischen Bund und Ländern ausgehandelte Paket zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung umfasse unter anderem die Verlagerung der Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder. Die Koalitionsfraktionen und die Ländern strebten eine zügige Einbringung und Verabschiedung dieses Vorhaben an. Aus diesem Grund bestünde derzeit kein Bedarf für die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des Strafvollzugsgesetzes.