Steuerliche Missbräuche und Umgehungen verringern
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will eine Reihe von steuerlichen Missbräuchen und Umgehungen verringern und hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/520) vorgelegt. Es handele sich dabei um "legale, aber unerwünschte" Umgehungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Genannt werden die Beteiligungen von Kapitalanlegern an einer gewerblich geprägten Gesellschaft mit dem Ergebnis, dass sich das eingezahlte Kapital zur Betriebsausgabe wandelt und als Verlust mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann. Allein in einem Land könne bereits nach wenigen Monaten, in denen dieses Modell vertrieben wird, ein Verlustvolumen von 600 Millionen Euro nachgewiesen werden. Daneben müsse man von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen, so der Bundesrat.
Auch bei Steuerzahlern, die gewerblichen Grundstückshandel betreiben und zur Gewinnermittlung nach dem Einkommensteuergesetz berechtigt sind, gebe es vergleichbare Gestaltungsmöglichkeiten. Darüber hinaus versuchten einige Kommunen mit so genannten "Sale and lease back"-Konstruktionen sich selbst und externen Kapitalgebern einen finanziellen Vorteil zu Lasten des allgemeinen Steueraufkommens zu verschaffen. Unklarheiten bei der bilanziellen Bewertung bestimmter Sicherungsgeschäfte mit Finanzinstrumenten könnten genutzt werden, um Verluste in Milliardenhöhe auszuweisen, obwohl den Verlusten unversteuerte Gewinne in gleicher Höhe gegenüberstünden. Hinzu komme, dass bei Internetauktionen vermehrt Belege wie etwa Tankquittungen für Steuererklärungen versteigert würden.
Der Bundesrat schlägt vor, die Gewinnermittlung zu ändern. Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder ein vergleichbarer Wert für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie für Gebäude des Umlaufvermögens sollen erst zum Zeitpunkt des Verkaufs abgezogen werden können. Für "Sale an lease back"-Konstruktionen solle der Bewertungsabschlag für Betriebsvermögen in Höhe von 35 Prozent nach dem Erbschaftsteuergesetz nicht mehr gewährt werden. Die unberechtigte Weitergabe von Quittungen soll künftig als Steuerordnungswidrigkeit verfolgt werden können.
Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Stellungnahme das Ziel des Entwurfs, Gesetzeslücken zu schließen. Sie befürwortet, dass etwa die Überlassung von Werbeflächen anlässlich einer Sportveranstaltung zu "inländischen Einkünften" führt. Den Vorschlag, "Sale and lease back"-Konstruktionen von den Vergünstigungen bei der Erbschaftssteuer auszunehmen, befürwortet die Regierung, er geht ihr aber nicht weit genug. Durch Einschalten einer gewerblich geprägten Personengesellschaft könne derzeit Privatvermögen in begünstigtes "Produktivvermögen" umgewandelt werden. Dessen anschließende Übertragung sei erbschafts- und schenkungssteuerlich entlastet (Freibetrag 225.000 Euro, Bewertungsabschlag 35 Prozent). Davon profitierten nicht nur die "Stiftungsmodelle", sondern jeder potenzielle Erblasser oder Schenker mit großem Privatvermögen könne diese Möglichkeiten nutzen. Die Regierung will das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz spätestens zum 1. Januar 2007 ändern, um den Übergang von Unternehmen im Generationswechsel zu entlasten. Dabei sei auch zu prüfen, wie das begünstigte Vermögen zielgenauer abgegrenzt werden kann.