hib-Meldung
043/2006
Datum: 14.02.2006
heute im Bundestag - 14.02.2006
Eigentumsvorbehalt für Werkunternehmer schaffen
16/511) eingebracht. Kern der Initiative ist
es, dass der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teils
besser vor Forderungsausfällen geschützt werden kann. Die
Länderkammer führt die wirtschaftlich schlechte Lage
für Werkunternehmer, insbesondere in der Baubranche, die durch
Forderungsausfälle in Millionenhöhe und eine steigende
Zahl von Insolvenzen geprägt ist, auf unzureichende rechtliche
Rahmenbedingungen zurück. Sie möchte die
Möglichkeiten des Unternehmers, eine Bauhandwerksicherung nach
dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu erhalten, deutlich erweitern.
Auch solle das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen in
geänderter Form in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert
werden.
Berlin: (hib/BOB) Handwerksbetriebe sollen künftig in die Lage
versetzt werden, ihre Werklohnforderung effektiv zu sichern.
Für sie, wie auch für alle Werkunternehmer sollen die
kaufrechtlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt künftig in
veränderter Form gelten, damit der Handwerker bei
Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Bestellers
sein Eigentum an eingebauten Produkten sichern kann. Der Bundesrat
hat dazu einen Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_043/05