hib-Meldung
049/2006
Datum: 16.02.2006
heute im Bundestag - 16.02.2006
FDP nimmt geplante Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten unter die Lupe
16/621). Darin heißt es, die
Koalitionsfraktionen wollten zwei Drittel der Betreuungskosten
für Kinder bis zu einer Obergrenze von 4.000 Euro steuerlich
abzugsfähig machen. Die Fraktion will nun wissen, mit welcher
Begründung von dem zunächst vorgesehenen Selbstbehalt von
1.000 Euro bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten
für Kinder bis zu sechs Jahren Abstand genommen wurde und wie
sich die vorgesehene Grenze von 4.000 Euro erklärt. Die
Regierung soll darlegen, in welchem Verhältnis die
Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten zum Freibetrag für
den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes in
Höhe von 1.080 Euro steht. Die Abgeordneten fragen
überdies, weshalb Familien, bei denen nur ein Elternteil
erwerbstätig ist, in die geplante Regelung eingezogen werden
sollen. Darüber hinaus soll die Regierung die Auswirkungen der
Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten auf geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse einschätzen und sagen, ob
sie Betreuungsangebote und haushaltsnahe Dienstleistungen
fördern will.
Berlin: (hib/VOM) Die geplante steuerliche Berücksichtigung
von Kinderbetreuungskosten ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP
(Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_049/07