hib-Meldung
053/2006
Datum: 20.02.2006
heute im Bundestag - 20.02.2006
"Eigentümer von Wald- und Naturschutzflächen nicht länger benachteiligen"
16/681) vorgelegt. Sie erläutern, in
verschiedenen Bundesländern würden alle Eigentümer
bei der Bemessung von Beiträgen zur Gewässerunterhaltung
gleich behandelt. Dieses einheitliche Prinzip - unabhängig von
der Nutzung der jeweiligen Fläche - sei nicht gerechtfertigt.
Das Wasserverbandsgesetz müsse deshalb geändert werden.
Es müsse "zwingend" Unterschiede des Wasserabflusses
angemessen berücksichtigen, finden die Abgeordneten. Die
Bündnisgrünen begründen ihren Entwurf auch damit,
die Eigentümer von Wald- und Naturschutzgebieten hätten,
besonders in niederschlagsarmen Regionen, keinen Nutzen, sondern
einen Schaden durch die Gewässerunterhaltung. Das notwendige
Niederschlagswasser werde abgeführt, statt vor Ort den
Pflanzen zu Gute zu kommen. Auch im Interesse des Hochwasser- und
des Dürreschutzes sei es angebracht, den Aufwand und somit
auch die Beiträge für die Gewässerunterhaltung in
denjenigen Gebieten zu vermindern, in denen der schnelle
Wasserabfluss nicht erforderlich ist. Eine "nutzungsdiffenzierte
Bemessung" der Beiträge zur Gewässerunterhaltung sei
daher ökologisch und ökonomisch geboten.
Berlin: (hib/BOB) Eigentümer von Wald- und
Naturschutzflächen sollen nach Ansicht von Bündnis 90/Die
Grünen im Vergleich zu Besitzern von versiegelten Flächen
und der Landwirtschaft nicht länger benachteiligt werden. Die
Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_053/01