Über Verwendung der EU-Strukturfondsmittel wird noch verhandelt
Berlin: (hib/VOM) Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Verwendung der EU-Strukturfondsmittel im Zeitraum von 2007 bis 2013 und damit auch über einen vorweggenommenen Abzug zugunsten von Bundesprogrammen sind noch nicht abgeschlossen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/766) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/605). Es sei gute Tradition, so die Regierung, dass Bund und Länder eine einvernehmliche Position entwickeln und diese gegenüber der EU-Kommission vertreten.
Das Bundesprogramm zum Europäischen Sozialfonds (ESF) für strukturschwache Räume habe ein Volumen von rund 1,68 Milliarden Euro, das Bundesprogramm Verkehr zum Europäischen Regionalfonds (EFRE) von rund 1,6 Milliarden Euro. Dies entspreche einem Anteil von rund 9,8 sowie 9,3 Prozent an den insgesamt zur Verfügung stehenden ESF- und EFRE-Mittel von 17,16 Milliarden Euro. Zudem habe Brüssel dem Bundesprogramm ESF vor zwei Jahren 72 Millionen Euro und dem Bundesprogramm Verkehr 69 Millionen Euro zugesprochen. Die Regierung hat nach eigenen Angaben nicht vor, zwischen 2007 und 2013 den Vorwegabzug des Bundes in Relation zu den Gesamtmitteln, die Deutschland aus den EU-Strukturfonds erhält, wachsen zu lassen. Der Rückgang der deutschen EU-Strukturfondsmittel müsse auch beim Volumen der geplanten Bundesprogramme berücksichtigt werden. Die genauen Anteile ließen sich jedoch erst nach Abschluss der Programmplanungen beziffern.
Die Regierung betont, auch die im Vorwegabzug des Bundes einbehaltenen Mittel dienten den Zielen der Regionalpolitik und kämen den betroffenen Regionen in vollem Umfang zugute. Ein Teil der EFRE-Mittel fließe in länderübergreifende Vorhaben des Bundesprogramms Verkehr, von denen mehrere Regionen profitierten. Mit den ESF-Mitteln solle die Beschäftigungspolitik der EU-Mitgliedstaaten unterstützt werden. In Deutschland sei die Arbeitsmarktpolitik eine Aufgabe des Bundes, daher sollten ESF-Mittel auch in einem Bundesprogramm eingesetzt werden. Zudem entlaste der Bund durch die Mitfinanzierung der für Bundesprogramme vorweg abgezogenen Mittel indirekt auch die Haushalte der Länder. Im Übrigen teilt die Regierung nicht die Auffassung, dass der Vorwegabzug dem Grundgedanken der Strukturfonds widerspreche, strukturelle Defizite regional auszugleichen. Die Ziele der EU-Strukturpolitik, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen zu verringern, könnten sowohl durch Bundes- als auch durch Länderprogramme erreicht werden.