hib-Meldung
073/2006
Datum: 09.03.2006
heute im Bundestag - 09.03.2006
Recht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis gesetzlich verankern
16/818) vorgelegt, mit dem die Bundesregierung
aufgefordert werden soll, "umgehend" einen entsprechenden
Gesetzentwurf vorzulegen. Nur somit sei gewährleistet, dass
jeder auf den Finanz- und Wirtschaftsmärkten
handlungsfähig bleibe. Außerdem soll die Bundesregierung
einen verbesserten und unbürokratischen Pfändungsschutz
sicherstellen, damit das Leben am Existenzminimum nicht durch
unberechtigte Pfändungsmaßnahmen behindert werde.
Schließlich soll ein Forschungsauftrag vergeben werden, der
die Lebenssituation von kontolosen Bürgern und deren
Schwierigkeiten im Wirtschaftsgeschehen untersucht und
Lösungsmodelle entwickelt. Die Fraktion stellt fest, dass sich
die deutsche Kreditwirtschaft im Jahr 1995 freiwillig verpflichtet
habe, allen Interessenten ein Girokonto auf Guthabenbasis
anzubieten. In einem Bericht an dem Bundestag habe die
Bundesregierung dagegen schon 2004 festgestellt, dass noch immer
nicht jeder ein Girokonto erhalte, der es wünsche. So habe die
Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände in einem
Zeitraum von zehn Monaten über 2.000 Fälle von
Kontokündigungen und -ablehnungen dokumentiert. Auch nach zehn
Jahren Selbstverpflichtung der Bankinstitute würden die
Beschwerden nicht nachlassen und würden Bürger vom
Wirtschaftsleben ausgeschlossen, weil sie kein Girokonto haben. Die
Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft müsse somit als
gescheitert angesehen werden, heißt es in dem Antrag.
Berlin: (hib/MIK) Das Recht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis
soll gesetzlich verankert werden. Dazu hat die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_073/05