Linienfernverkehr mit Bussen möglich machen
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung soll den Buslinienfernverkehr möglich machen und einen Gesetzentwurf vorlegen, der dem Anbieten von liniengebundenem Personenfernverkehr mit Omnibussen den Weg ebnet. Mit einem entsprechenden Antrag ( 16/842) wollen die Bündnisgrünen mehr Wettbewerb im Fernverkehr ermöglichen. Bislang verhinderten die rechtlichen Rahmenbedingungen im liniengebundenen Personenfernverkehr eine Konkurrenz zwischen Bahn und Omnibus. So heiße es im Personenbeförderungsgesetz, die Genehmigung für Buslinienverkehre sei dann zu versagen, wenn der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigt werden könne. Innerhalb Deutschlands existiere kaum Linienfernverkehr mit Omnibussen, abgesehen vom Verkehr von und nach Berlin oder Zubringerverkehren zu Flughäfen. Da die Deutsche Bahn AG bis auf wenige Ausnahmen alleiniger Anbieter von Fernverkehrsleistungen auf der Straße sei, werde sie per Gesetz de facto vor Konkurrenz auf der Straße geschützt. Betrachte man den gesamten Fernverkehrsmarkt, so würden auch andere Anbieter von Verkehrsleistungen geschützt, etwa die Mitfahrzentralen oder Billigflieger. Werde künftig der DB-Fernverkehr auch eigentumsrechtlich privatisiert, so würde der Staat aus Sicht der Grünen sogar einen privaten Anbieter vor Konkurrenz schützen, wenn er das faktische Verbot des Fernbuslinienverkehrs aufrechterhält.
Die Abgeordneten befürchten indes nicht, dass der Deutschen Bahn AG in hohem Umfang Kunden verloren gingen, wenn der Linienbusfernverkehr hierzulande zugelassen würde und berufen sich dabei die Erfahrungen anderer europäischer Staaten. Allerdings ist es der Fraktion ein Anliegen, das Zustandekommen einer wirklichen Konkurrenzsituation zwischen Bahn und Bus an faire Wettbewerbsregeln zu binden. Da die Bahn für die Schienennutzung ein Trassenentgelt entrichten müsse, sollten auch Busse ein Wegekostenentgelt bezahlen, das die Umwelt- und Gesundheitskosten dieses Verkehrsmittels abbilde.