hib-Meldung
077/2006
Datum: 14.03.2006
heute im Bundestag - 14.03.2006
Regierung: Rechtsbereinigung beim Lastenausgleichsgesetz erforderlich
16/916) vorgelegt. Das Lastenausgleichsgesetz
regelt den Ausgleich von kriegs- und kriegsfolgebedingten
Schäden und Verlusten sowie Härten, die sich aus der
Neuordnung des Geldwesens nach dem Krieg ergeben haben. Kern der
Ausgleichsleistungen waren nach Angaben der Regierung
Entschädigungen und Hilfen wie Kriegsschadenrente,
Aufbaudarlehen oder Ausbildungshilfen. Der Lastenausgleich
könne derzeit noch nicht aufgehoben werden, da sowohl bei den
Leistungen als auch bei den Rückforderungen noch Aufgaben zu
erledigen seien, heißt es in dem Entwurf. Im klassischen
Lastenausgleich seien bei der Schadensfeststellung noch rund 1.500
zum Teil schwierige und komplexe Verfahren zu bearbeiten. Die Zahl
der Empfänger von Kriegsschadenrente habe zuletzt
jährlich um rund 14 Prozent abgenommen und belaufe sich
derzeit auf rund 14.500. Mit einem Auslaufen der Renten rechnet die
Regierung allerdings erst in den Jahren 2030 bis 2035. Die
beauftragten Kreditinstitute verwalteten noch rund 210 Millionen
Euro an Krediten. Im Vordergrund stehe inzwischen die
Rückforderung von Lastenausgleichszahlungen wegen des
Ausgleichs von Vermögensschäden in den neuen Ländern
durch inzwischen vorgenommene Rückgaben oder
Entschädigungen. Von den rund 520.000 möglichen
Rückforderungsfällen seien bislang 70 Prozent
abgeschlossen worden, stellt die Regierung fest. Jährlich
würden rund 18.000 bis 19.000 Fälle abgeschlossen. Die
Regierung rechnet mit einer Bearbeitungsdauer von rund sieben bis
zehn Jahren. Die Rückforderungen, An- und Verrechnungen
hätten den Bund bislang um knapp 1 Milliarde Euro entlastet.
Weitere Entlastungen in Höhe von 500 Millionen Euro seien zu
erwarten. Die Rechtsbereinigung zielt darauf ab, das Gesetz bei
schwierigen und komplexen Verfahren für Vergleiche zu
öffnen und die zeitliche Einschränkung von
Wiederaufnahmen nach Abschluss von Ausgleichsverfahren zu
ermöglichen. Die geplanten Änderungen wirkten sich
vielfach nur verwaltungsintern aus, heißt es weiter. Soweit
Empfänger von Lastenausgleichszahlungen oder Personen, die
Leistungen zurückzahlen müssen, betroffen seien,
könnten sich die Regelungen "sowohl entlastend als auch
belastend" auswirken. Gewichtige finanzielle Folgen für die
öffentlichen Haushalte erwartet die Regierung nicht. Der
Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass das
Gesetz mit seiner Zustimmung verabschiedet werden müsse, da
von den Regelungen auch Landesbehörden betroffen seien.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung plant eine Rechtsbereinigung
beim Lastenausgleichsrecht und hat dazu einen Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_077/03