Menschenrechtsbeauftragter darf keine selbstständigen Ermittlungen anstellen
Berlin: (hib/BOB) Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik leitet relevante Informationen, die er aus Gesprächen gewonnen hat, an die zuständigen Arbeitseinheiten des Auswärtigen Amts (AA) weiter. Er stellt aber keine selbstständigen Ermittlungen an und übernimmt nicht die Zuständigkeiten anderer Arbeitseinheiten des AA oder des Bundes. So hat er auch keine eigenständige Rolle bei der konsularischen Betreuung Deutscher im Ausland, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/928) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/763) deutlich. Die Menschenrechtsbeauftragten Tom Koenigs und seine Vorgängerin Claudia Roth (beide Bündnis 90/Die Grünen) hätten Veröffentlichungen von Menschenrechtsorganisationen, Berichte der Internationalen Komitees vom Roten Kreuz und die Medien verfolgt. Dem AA lägen zu der Frage, inwieweit Medienberichte im Zusammenhang mit dem Gefangenenlager in Guantanamo Bay und jüngere Meldungen über angebliche Geheimgefängnisse, Verschleppungen, Folter sowie geheime CIA-Flüge den Beauftragten persönlich in ihrer jeweiligen Amtszeit bekannt waren, keine Informationen vor.