hib-Meldung
125/2006
Datum: 24.04.2006
heute im Bundestag - 24.04.2006
Hotelzimmer unterliegen urheberrechtlicher Vergütungspflicht
16/1248) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/1080) deutlich. Sie fühle sich durch
EU-Richtlinie zur Koordinierung bestimmter urheber- und
leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend
Satellitenrundfunk und Kabelweiterberbreitung gebunden, die die
Kabelweitersendung als "urheberrechtlichen Nutzungsakt"
qualifiziert. Die Richtlinie betreffe zwar nur die
Weiterverbreitung ausländischer Sendungen, eine
unterschiedliche Behandlung von in- und ausländischen
Programmen verbiete sich aber. Eine Ausnahme für die
Weiterleitung des Sendesignals auf Hotelzimmer sehe die Richtlinie
nicht vor.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit,
die Weitersendung von Rundfunk- und Fernsehsignalen in hoteleigenen
Satelliten- oder Kabelnetzen von der urheberrechtlichen
Vergütungspflicht zu befreien. Dies macht sie in ihrer Antwort
(
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_125/05