Bundesrat: Naturschutzvereine bei Anhörungen Privatpersonen gleichstellen
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat plant, die Rechtsstellung anerkannter Naturschutzvereine in Anhörungsverfahren zur Planfeststellung derjenigen von privaten Personen anzugleichen. Dazu hat er einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren für Verkehrsprojekte ( 16/1338) vorgelegt. Darüber hinaus soll die Dauer eines Verfahrens bis zur Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses oder der Plangenehmigung soll dadurch verkürzt werden, dass das Bundesverwaltungsgericht bei bestimmten ausgewählten Infrastrukturprojekten bereits im Verkehrsbereich in erster Instanz zuständig wird. Die Länderkammer erhofft sich von den Änderungen, dass das Planungsverfahren transparent und einfacher wird und ein Beschleunigungseffekt von zwei bis drei Monaten eintritt. Sie hat dabei vor allem komplizierte Vorhaben im Blick, bei denen Planergänzungen wahrscheinlich sind.
Aus Sicht der Behörden sei es heute unbefriedigend, mit der Erörterung von Einwendungen und Stellungnahmen zu beginnen, ohne dass für diese eine Frist gilt, diese noch nicht abgelaufen ist oder neue Einwendungen zu erwarten sind. Zugleich sei die Behörde aber verpflichtet, die Erörterung drei Monate nach Ablauf der Frist für die Einwender abzuschließen. Diesen Widerspruch will der Bundesrat nun dadurch lösen, dass spätestens zwei Wochen nach dem Abschluss der Auslegungsfrist in den Gemeinden auch von anerkannten Naturschutzvereinen keine neuen Tatsachen mehr vorgebracht werden können.
Die Regierung teilt in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf mit, dass das neue deutsche Infrastrukturplanungsrecht noch in diesem Sommer in Kraft treten soll und die Zulassungsverfahren in Übereinstimmung mit dem EU-Recht ausgestaltet werden sollen. Im übrigen stimme die Vorlage des Bundesrates in großen Teilen mit dem Regierungsentwurf für ein Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz überein. Die Koalitionsfraktionen würden Änderungsvorschläge der Länder in einem Änderungsantrag im Deutschen Bundestag berücksichtigen, heißt es weiter.