hib-Meldung
133/2006
Datum: 04.05.2006
heute im Bundestag - 04.05.2006
Bankenrecht an Ergebnisse der Basel-II-Verhandlungen anpassen
16/1335) der Europäischen Union vorgelegt.
Die EU-Kommission hatte beide Richtlinien auf der Basis des Baseler
Verhandlungsergebnisses geändert. Für Kreditinstitute und
Wertpapierfirmen bedeutet dies, dass die Anforderungen an das
Eigenkapital stärker als bisher vom eingegangenen Risiko
abhängig sein werden. Künftig sollen allgemeine und
besondere Entwicklungen an den Finanzmärkten sowie im
Risikomanagement der Institute berücksichtigt werden. Die
Grundprinzipien der für die Bankenaufsicht zuständigen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden
gesetzlich vorgegeben und die Offenlegungspflichten der Institute
erweitert, um die Marktdisziplin zu stärken. Dabei soll die
Risikomessung der BaFin an die Risikosteuerungsmethoden der Banken
angenähert werden. Für das Kreditrisiko, das
Marktpreisrisiko und das operationelle Risiko sollen ein
Standardansatz, ein auf internen Ratings basierender IRB-Ansatz und
ein fortgeschrittener IRB-Ansatz angewendet werden können.
Nach dem Standardansatz werden nicht beurteilte
Unternehmensforderungen mit 100 Prozent und beurteilte Forderungen
mit abgestuften Anrechnungsansätzen zwischen 20 und 150
Prozent bewertet. Neu ist das "aufsichtliche
Privatkundenportfolio", wonach Forderungen gegen natürliche
Personen und Kredite an kleine und mittlere Unternehmen bis zur
Gesamthöhe von 1 Million Euro mit einem Risikogewicht von 75
Prozent belegt werden. Nach Regierungsangaben stellt dies eine
bedeutsame Absenkung dar, denn vorher habe das Risikogewicht
für solche Forderungen 100 Prozent betragen. Damit würden
Privatpersonen und mittelständische Betriebe begünstigt.
Der Basis-IRB-Ansatz führe dazu, bankinterne Rating- und
Risikomodelle zu entwickeln, mit denen die Kreditrisiken einzelner
Schuldner erfasst werden sollen. Dabei geht es um Forderungen an
Staaten, Kreditinstitute, sonstige Unternehmen, Privatkunden sowie
um Anteile und Beteiligungen. Die Kreditrisiken aller
Darlehensnehmer sollen mit Hilfe bankinterner Verfahren nach
Risikogewichtsfunktionen ermittelt werden, die von der BaFin
vergeben werden. Als Risikoparameter werden die Forderungshöhe
bei einem Kreditausfall, die Ausfallwahrscheinlichkeit, die
Verlustquote und die effektive Restlaufzeit der Forderung genannt.
Im Basis-IRB-Ansatz muss die Bank den Angaben zufolge lediglich die
Ausfallwahrscheinlichkeit aus eigenen Berechnungen ermitteln. Auch
in diesem Ansatz fallen Kredite bis zu einer 1 Million Euro in die
Forderungsklasse der Privatkunden. Beim fortgeschrittenen
IRB-Ansatz dürfen die Banken alle vier Risikoparameter selbst
schätzen. Das daraus entwickelte bankinterne Risikomesssystem
soll allerdings von der BaFin genehmigt werden müssen.
Sicherheiten wie Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien,
Investmentfonds, Grundvermögen oder Forderungen aus
Lieferungen sollen in allen Verfahren risikomindernd
berücksichtigt werden. Die neuen Mindestanforderungen
führen nach Darstellung der Regierung dazu, dass die BaFin die
Prüfung des Risikomanagements der Banken ausweitet. Nach einem
internen, von der Bank selbst zu entwickelndem Konzept soll die
Kapitalausstattung bestimmt werden, die den gegenwärtigen und
künftigen Risiken (Zinsänderungen, Liquidität)
angemessen ist. Zudem sollen alle Informationen offen gelegt werden
müssen, mit denen das Risikoprofil der Banken vom Markt
ausreichend beurteilt werden kann. Die künftige enge
Kooperation der Aufsichtsbehörden bewertet die Regierung als
"Meilenstein" für die Weiterentwicklung des Finanzmarktes in
Europa. Kommt es innerhalb von sechs Monaten nicht zu einer
gemeinsamen Entscheidung, soll die zuständige
Aufsichtsbehörde allerdings abschließend und allein
entscheiden können. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme
gefordert, dass der Standardansatz und der IRB-Ansatz als
gleichwertige Optionen genannt werden. Im Sinne der kleineren
Banken sei zu vermeiden, dass mittelfristig sämtliche Banken
in die IRB-Ansätze wechseln müssen. In ihrer
Gegenäußerung hat die Regierung unterstrichen, dass die
Institute den Standardansatz dauerhaft nutzen können.
Darüber hinaus spricht der Bundesrat die zu erwartenden
Kostensteigerungen aufgrund der zusätzlichen Aufgaben der
BaFin an. Diese sollten kritisch geprüft und auf das
"unabdingbar erforderliche Maß" begrenzt werden. Geprüft
werden solle ferner, ob die BaFin angesichts neuer,
risikoorientierter Instrumenten auf ihre herkömmliche Aufsicht
verzichten oder diese einschränken kann. Darüber
schlägt der Bundesrat 20 Änderungen am Gesetzestext vor.
Die Regierung betont, dass die Zahl von rund 50 zusätzlichen
Planstellen bei der BaFin stelle die Obergrenze darstelle. Die
einzelnen Änderungsvorschläge am Gesetzestext lehnt die
Regierung jedoch in den meisten Fällen ab.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung plant, die Ergebnisse der
internationalen Verhandlungen des Baseler Ausschusses für
Bankenaufsicht über das erforderliche Eigenkapital von Banken
vom Juni 2004 ("Basel II") in deutsches Recht umzusetzen. Dazu hat
sie einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der neu gefassten
Bankenrichtlinie und Kapitaladäquanzrichtlinie (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_133/01