Im Bundestag notiert: Änderungsbedarf beim Heimrecht
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung sieht weiterhin Änderungsbedarf beim Heimrecht. Im Zuge der Föderalismusreform sei jedoch geplant, die Gesetzgebungszuständigkeit auf die Länder zu übertragen. Wenn dies beschlossen werde, habe der Bund keine Möglichkeit mehr, in diesem Bereich eigene Gesetzentwürfe vorzulegen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/1298) auf eine Kleine Anfrage ( 16/1214) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.