Österreichischen Banken unlautere Geschäftspraktiken vorgeworfen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat den Finanzausschuss am Mittwoch außerhalb der Tagesordnung darüber informiert, dass es unlautere Geschäftspraktiken österreichischer Banken, vor allem im Grenzraum zu Deutschland, gibt. Solche Fälle seien an das Bundesfinanzministerium herangetragen worden. Dabei würden die österreichischen Banken auf die seit dem 1. April des vergangenen Jahres bestehende Möglichkeit der Kontenabfrage in Deutschland unter anderem behaupten, solche Kontenabfragen würden ohne konkreten Anlass "ins Blaue hinein" missbräuchlich vorgenommen. Diese Hinweise könnten als indirekte Aufforderung zur Steuerhinterziehung verstanden werden, so die Regierung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe sich deshalb an ihr österreichisches Pendant, die Finanzmarktaufsicht (FMA), gewandt und erklärt, dass solche Werbepraktiken österreichischer Banken als unlauter angesehen werden. Diese Art von Werbung sollte unterbleiben, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen, hieß es von Regierungsseite. Die FMA habe auf den deutschen Vorstoß reagiert und mitgeteilt, dass solche Praktiken von ihr "nicht goutiert" würden. Die österreichischen Sparkassen seien darauf hingewiesen worden, solche Praktiken zu unterlassen. Nach Darstellung der Regierung legen Empfänger von Arbeitslosengeld II zunehmend ihr so genanntes Schonvermögen, das vor dem Bezug von Sozialleistungen nicht aufgebraucht werden muss, bei österreichischen Banken an.
Die FDP-Fraktion hielt es nicht für verwunderlich, dass österreichische Banken in Deutschland Kunden anwerben. Es sei zulässig, in anderen Ländern Geld anzulegen. Daher müsse gefragt werden, ob in Deutschland alles richtig sei, wenn in anderen Ländern bessere Rahmenbedingungen gesehen würden. Die Liberalen sprachen von einer "Vogel-Strauß-Politik" der Regierung, die nichts getan habe, um diese Probleme zu lösen. Die Regierung unterstrich, dass österreichische Banken keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Sozialhilfebetrug leisten dürften. Darauf habe die FMA auch eindrücklich hingewiesen. Zur Frage aus der FDP, ob die Regierung eine Entscheidung über die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte getroffen habe, hieß es von Regierungsseite, diese Frage sei noch nicht abschließend behandelt worden.