Bundesweit einheitliche Steuernummer befürwortet
Berlin: (hib/VOM) Die Einführung einer bundesweiten, lebenslänglich gültigen Steuernummer für die Steuerpflichtigen hat Professor Roman Seer von der Ruhr-Universität Bochum in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zu den Gesetzentwürfen der Koalition zur Föderalismusreform ( 16/814, 16/814) befürwortet. Am Mittwochnachmittag sagte der Sachverständige, nur so könne das Verfahren der Steuererhebung effizient gestaltet werden. Derzeit sei es so, dass beim Umzug von einem Bundesland in ein anderes eine neue Steuernummer vergeben werde. Auch für Informationen aus dem Ausland sei eine "One-stop-agency" notwendig, um Informationen aufzunehmen. Dies könne nur das Bundesamt für Finanzen sein.
Professor Clemens Fuest von der Universität zu Köln nannte die Stoßrichtung der "Föderalismusreform I" vernünftig und gut, weil sie mehr Eigenverantwortung für die Länder bringe. Was umgesetzt werde, sei zwar in manchen Bereichen unzureichend, um die Ziele zu erreichen. Daher müsse die vorgesehene "Föderalismusreform II" ein notwendiger Bestandteil dieses Gesamtprojekts sein. Es müsse deutlich werden, dass viele der Ziele dieser Reformen sowohl für den Bund als auch für die Länder zu einer solideren Haushaltspolitik führen.
Professor Stefan Homburg von der Universität Hannover äußerte sich zu einer Erweiterung der Steuerautonomie der Gebietskörperschaften. Nach seiner Auffassung ist ein Trennsystem in Deutschland nicht durchsetzbar, was ökonomisch in gewisser Weise vernünftig sei. Bund und Länder hätten ein Interesse, nicht alleinige Empfänger der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer zu sein, sondern "ein bisschen zu diversifizieren". Daher werde man nie zu einem Trennsystem bei diesen Steuern kommen. Homburg nannte es "unrealistisch", weiterhin in Richtung Trennsystem zu diskutieren. Allerdings sollten die Länder für die Steuern, die ihnen ausschließlich zufließen, die alleinige Gesetzgebungsbefugnis erhalten. Homburg nannte die Grundsteuer, die Grunderwerbsteuer, die Erbschaftsteuer und die Kfz-Steuer. Gäbe man den Ländern eine Steuerautonomie, dann könnte der Länderfinanzausgleich nicht beibehalten werden.
Für Professor Stefan Korioth von der Ludwig-Maximilians-Universität München ist die Föderalismusreform ohne eine folgende Reform der Finanzverfassung Stückwerk. Die Finanzverfassung müsse dafür sorgen, dass die Gebietskörperschaften eine angemessene Finanzausstattung zur Verfügung haben. Die jetzige Föderalismusreform könnte seiner Meinung nach so stehen bleiben, ohne dass notwendigerweise eine Föderalismusreform II folgt. Dies bedeute aber nicht, dass eine solche nicht wünschenswert wäre. Mit der jetzigen Reform sei ein grundlegender föderaler Kurswechsel nicht beschlossen worden. Wesentliche Bereiche der Aufgabenteilung seien unangetastet geblieben. Dieter Vesper vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin plädierte dafür, vom jetzigen Modell des kooperativen Föderalismus schrittweise zum Modell eines Wettbewerbsföderalismus überzugehen.