Im Bundestag notiert: unterschiedliche Einkommensanrechnung beim Sozialgesetzbuch II
Berlin: (hib/MAR) Die unterschiedliche Einkommensanrechnung beim Sozialgesetzbuch II steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion ( 16/2395). Während einem Schreiben des Landkreistages Nordrhein-Westfalen zufolge bestimmte Kommunen das Prinzip der vertikalen Einkommensverteilung anwendeten, verträte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dagegen das Prinzip der horizontalen Einkommensverteilung. Die Bundesregierung soll deshalb sagen, welche Lösungsmöglichkeit sie sieht, die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu vereinheitlichen.